Master Professional in Business Management

Geprüfte/-r Betriebswirt/-in nach dem Berufsbildungsgesetz (Master Professional in Business Management)

1. Ziel der Prüfung

Die Teilnehmenden sollen in der Prüfung nachweisen, dass sie unternehmerisch kompetent, zielgerichtet und verantwortungsvoll Lösungen für betriebswirtschaftliche Problemstellungen im Unternehmen, insbesondere im Zusammenhang mit den Herausforderungen des internationalen Wettbewerbs entwickeln und dabei die ökonomische, ökologische und soziale Dimension eines nachhaltigen Wirtschaftens berücksichtigen können.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Master Professional in Businessmanagement“ beziehungsweise „Geprüfte Betriebswirtin nach dem BBiG – Master Professional in Businessmanagement“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) dem Niveau 7 (Master-Niveau) zugeordnet.
In Deutschland gibt es zahlreiche Betriebswirte-Abschlüsse, wie zum Beispiel den Geprüften Betriebswirt IHK, staatlich geprüften Betriebswirt, Betriebswirt VWA, Bankbetriebswirt, Sparkassenbetriebswirt und viele weitere. Daraus ergeben sich oftmals Irritationen, da hinter dem Betriebswirt-Abschluss etwas anderes erwartet wird.
Ausschließlich der IHK-Betriebswirt befindet sich auf DQR-Niveau 7 (Master-Ebene).

2. Anmeldung zur Prüfung und Prüfungstermine

Hier gelangen Sie zur Anmeldung zur Prüfung.
Die Prüfungstermine finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 18 KB).
Der Anmeldeschluss endet 3 Monate vor dem jeweiligen Prüfungstermin.

3. Zulassung zur Prüfung

Zur Prüfung wird zugelassen, wer
  1. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach dem Berufsbildungsgesetz, die zu einem Abschluss mit der Abschlussbezeichnung Fachwirt oder Fachwirtin, Fachkaufmann oder Fachkauffrau führt, oder zu einem vergleichbaren kaufmännischen Fortbildungsabschluss nach dem Berufsbildungsgesetz,
  2. eine bei einer zuständigen Stelle erfolgreich abgelegten Prüfung nach der Handwerksordnung
    1. zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung” oder
    2. zum “Geprüften Kaufmännischen Fachwirt nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung” oder zur “Geprüften Kaufmännischen Fachwirtin nach der Handwerksordnung-Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung”
  3. eine erfolgreich abgelegte staatliche oder staatlich anerkannte Prüfung an einer auf eine Berufsausbildung aufbauende kaufmännisches Fachschule und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis oder
  4. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom-, Master oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer nach Landesrecht den Hochschulen gleichgestellten Akademie und eine nach dem Abschluss mindestens einjährige Berufspraxis.
Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen.

4. Prüfungsfächer und Gliederung der Prüfung

Die Prüfung besteht aus drei selbstständigen Prüfungsteilen:
  1. Schriftlicher Prüfungsteil
  2. Mündlicher Prüfungsteil
  3. Projektbezogener Prüfungsteil
Die Prüfung erstreckt sich auf folgende Handlungsbereichen:
  1. Unternehmensspezifische Strategiefelder erkennen und ausgestalten,
  2. Normenbestimmte und finanzwirtschaftliche Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Unternehmensstrategie bewerten,
  3. Nationale und internationale Leistungsprozesse organisieren,
  4. Unternehmensorganisation zur Sicherstellung der Leistungs- und Unternehmensprozesse unter Berücksichtigung der strategischen Vorgaben gestalten,
  5. Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen.
Das (gesamte) Prüfungsverfahren ist innerhalb von drei Jahren, beginnend mit dem Tag der ersten Prüfungsleistung, abzuschließen. Bei Überschreiten der Frist müssen alle Prüfungsleistungen erneut abgelegt werden.
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bestehen der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.

Schriftlicher Prüfungsteil

Der schriftliche Prüfungsteil wird auf der Grundlage der Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Er besteht aus drei gleichgewichtigen, daraus abgeleiteten, aufeinander abgestimmten Aufgabenstellungen, die eigenständige Lösungen ermöglichen. In jeder Aufgabenstellung wird jeder Handlungsbereich situationsbezogen thematisiert.
In jeder Aufgabenstellung müssen die Aufgaben zu einem Handlungsbereich in englischer Sprache formuliert sein – und auf Englisch beantwortet werden. Das Niveau orientiert sich an Niveau B2. Die Bearbeitungszeit für jede Aufgabenstellung beträgt 240 Minuten.

Mündlicher Prüfungsteil

Die schriftliche Prüfung muss vorher abgelegt sein. Das Ablegen von Prüfungsteilen ist nicht mit dem Bestehen von Prüfungsteilen zu verwechseln.
Der mündliche Prüfungsteil umfasst alle fünf Handlungsbereiche wobei der Schwerpunkt auf dem Bereich “Planung, Steuerung und Überwachung von Unternehmensprozessen wahrnehmen” liegt.
In dem mündlichen Prüfungsteil soll die zu prüfende Person nachweisen, dass sie in der Lage ist, Fachinhalte angemessen und sachgerecht zu kommunizieren. Dabei sollen Probleme der betrieblichen Praxis analysiert und bewertet werden, um Vorschläge zur Lösung der Probleme zu entwickeln und für den betrieblichen Einsatz zu
beurteilen. Die mündliche Prüfung soll nicht länger als 45 Minuten dauern.

Projektbezogener Prüfungsteil

Der projektbezogene Prüfungsteil wird nur durchgeführt, wenn der schriftliche und der mündliche Prüfungsteil bestanden sind. Er besteht aus einer
  1. schriftlichen Projektarbeit
  2. einer Präsentation und
  3. einem projektarbeitsbezogenen Fachgespräch.
Zur Präsentation und zum Fachgespräch wird nur zugelassen, wer die schriftliche Projektarbeit bestanden hat.
Dem Prüfungsausschuss ist ein Themenvorschlag mit einer Kurzbeschreibung und einer Gliederung (Umfang maximal zwei Seiten DIN A4) einzureichen. Hieraus muss Gegenstand beziehungsweise Ziel der Projektarbeit ersichtlich sein. Das Thema muss den in der Verordnung genannten Handlungsbereichen entsprechen. Ausgangspunkt für die Themenstellung soll eine aktuelle, zukunfts- und praxisorientierte betriebliche Fragestellung sein.

5. Ergebnis der Prüfung

Die Prüfung ist bestanden, wenn alle Prüfungsleistungen mit mindestens „ausreichend” bewertet wurden.

6. Wiederholung der Prüfung

Prüfungsteile, die nicht bestanden sind, können zweimal wiederholt werden. In der Wiederholungsprüfung kann der Prüfungsteilnehmer auf Antrag von einzelnen Prüfungsleistungen befreit werden, wenn die darin in einer vorangegangenen Prüfung erbrachten Leistungen mindestens ausreichend sind. Eine solche Anrechnung ist nur möglich, wenn sich der Teilnehmer innerhalb von zwei Jahren nach der nicht bestandenen Prüfung zur Wiederholungsprüfung anmeldet. Ist das projektarbeitsbezogene Fachgespräch nicht bestanden, muss die Projektarbeit als neue Aufgabe gestellt werden.

7. Rechtsgrundlagen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Betriebswirt nach dem Berufsbildungsgesetz und Geprüfte Betriebswirtin nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professionl in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz vom 18. Dezember 2020.