Kaufmännische Zwischenprüfung
Für folgende Berufe ist keine Zwischenprüfung, sondern eine Abschlussprüfung Teil 1 vorgesehen:
- Automobilkaufmann/-frau
- Bankkaufmann/-frau
- Brauer & Mälzer/-in
- Fachinformatiker/-in
- IT-Systemelektroniker/-in
- Kaufmann/-frau für Büromanagement
- Kaufmann/-frau für Digitalisierungsmanagement
- Kaufmann/-frau für Groß- und Außenhandelsmanagement
- Kaufmann/-frau für IT-System-Management
- Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzanlagen
- Kaufmann/-frau im Einzelhandel
- Kaufmann/-frau im E-Commerce
Weitere Informationen finden Sie hier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB).
Für Auszubildende in Ausbildungsberufen, in denen laut Ausbildungsverordnung eine Zwischenprüfung vorgeschrieben ist, ist die Teilnahme an der Zwischenprüfung gem. § 48 BBiG Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung.
Ca. 4 Monate vor dem Prüfungstermin erhalten die Ausbildungsbetriebe ein Aufforderungsschreiben von der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg. Eine Anmeldung zur Zwischenprüfung ist für die mit diesem Schreiben aufgeforderten Auszubildenden nicht erforderlich. Sollen jedoch weitere Auszubildende an diesem Prüfungstermin teilnehmen bzw. aufgeforderte Auszubildende nicht teilnehmen, ist dies der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg schriftlich zu melden.
Die Einladung mit Nennung des Prüfungsortes erfolgt dann ca. 4 - 6 Wochen vor dem Prüfungstermin. Ca. 6 Wochen nach erfolgter Teilnahme erhält der Ausbildungsbetrieb die Mitteilung der Ergebnisse in Form einer Teilnahmebescheinigung.
Für Auszubildende, die zum Zeitpunkt der Zwischenprüfung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ist der Ausbildungsbetrieb verpflichtet, eine Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung gem. § 35 Abs. 2 BBiG in Verbindung mit § 33 Abs. 1 JArbSchG vorzulegen.
Kaufmännische Zwischenprüfungstermine
Herbst 2024 |
Dienstag, 17. September 2024
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Frühjahr 2025 | Dienstag, 25. März 2025 |