IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten
Die Industrie- und Handelskammer Schwarzwald-Baar-Heuberg erlässt aufgrund des Beschlusses des Berufsbildungsausschusses vom 14. November 2018 als zuständige Stelle nach § 9 in Verbindung mit § 79 Abs. 4 Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGB. I, Seite 931), folgende besondere Rechtsvorschrift für die Prüfung "Zusatzqualifikation Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten" für Auszubildende und Fachkräfte in dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf Industriemechaniker.