IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg
Kaufmann/-frau für Versicherung und Finanzanlagen
Zum 1. August 2022 ist die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft getreten. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.
Gestreckte Abschlussprüfung
Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung der gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der GAP soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Teil 2 findet zum Ende der Ausbildungszeit statt.
Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch über einen zuvor erstellen Report.
Gewichtung
Teil der Prüfung | Prüfungsfach | Prüfungsform | Gewichtung |
---|---|---|---|
Teil 1 | Allgemeine Versicherungswirtschaft | schriftlich | 20 % |
Teil 2 | Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung | schriftlich | 30 % |
Wirtschafts- & Sozialkunde | schriftlich | 10 % | |
Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt | mündlich | 20 % | |
Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft | mündlich | 20 % |