Ausbildungsvergütung
Aktuelle Ausbildungsvergütungen
Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf für die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Damit erhalten nicht tarifgebundene Auszubildende, die 2022 ihre Ausbildung beginnen, eine Ausbildungsvergütung in Höhe von mindestens 585 Euro im ersten Ausbildungsjahr. Im zweiten Jahr steigt die Vergütung auf 690 Euro (plus 18 Prozent), im dritten auf 790 Euro (plus 35 Prozent) und im vierten Ausbildungsjahr auf 819 Euro (plus 40 Prozent).
Wenn der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die tarifvertraglich festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung.
Soweit der Ausbildende in den Geltungsbereich eines Tarifvertrags fällt, dieser für den Ausbildenden jedoch nicht bindend ist, ist die Ausbildungsvergütung gem. § 17 Abs. 4 BBiG angemessen, wenn die Ausbildungsvergütung die tariflich geregelte Vergütung um nicht mehr als 20 Prozent unterschreitet (auch wenn dieser Betrag höher ist als die Mindestausbildungsvergütung).
Ist der Arbeitgeber nicht tarifgebunden, erhalten Auszubildende mindestens die gesetzliche Mindestvergütung.
Erstes Ausbildungsjahr | Zweites Ausbildungsjahr | Drittes Ausbildungsjahr | Viertes Ausbildungsjahr | |
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2021 | 550 € | 649 € | 743 € | 770 € |
2022 | 585 € | 690 € | 790 € | 819 € |
2023 | 620 € | 732 € | 837 € | 868 € |
2024 | 649 € | 766 € | 876 € | 909 € |
2025 | 682 € | 805 € | 921 € | 955 € |
Ab 2024 wird die Höhe der Mindestvergütung für das erste Ausbildungsjahr jeweils im November des Vorjahres im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben, sie wird jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst.