Begabtenförderung
Weiterbildungsstipendium
Förderfähig sind junge Berufstätige,
- die ihre Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit "besser als gut" (mind. 87 Punkte) bestanden haben, oder
- erfolgreiche Teilnehmer an überregionalen beruflichen Leistungswettbewerben sind, oder
- durch begründeten Vorschlag eines Betriebes oder der Berufsschule darlegen können, dass sie vergleichbare Leistungen erbracht haben.
Die Bewerber dürfen bei Beginn der Förderung das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Anrechnungszeiten (wie z. B. Mutterschutz, Grundwehr- oder Zivildienst etc.) werden bis max. 3 Jahre berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung besteht nicht. Gefördert wird die Teilnahme an anspruchsvoller beruflicher oder berufsübergreifender Weiterbildung. Bewerber mit Hochschulabschluss, Studierende sowie Schüler werden nach den Richtlinien über die Begabtenförderung berufliche Bildung nicht gefördert.
Bis zu 8.700,- € können innerhalb von drei Kalenderjahren gezahlt werden, jährlich bis zu 2.900,- €. Die Stipendiaten müssen jedoch einen Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Kosten pro Maßnahme selbst tragen.
Der Förderzeitraum beginnt immer zum 1. Januar eines Jahres und endet nach drei Jahren zum 31. Dezember.
Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in das Programm der Begabtenförderung endet jährlich am 15. Oktober.
Das Antragsformular benötigen wir im Original mit Ihrer Unterschrift.
Die Bewerbungsfrist für die Aufnahme in das Programm der Begabtenförderung endet jährlich am 15. Oktober.
Das Antragsformular benötigen wir im Original mit Ihrer Unterschrift.