Dem Nachwuchs eine Chance geben

Einstiegsqualifizierung (EQ)

Ein Einstieg in die Berufsausbildung für Jugendliche, die noch nicht voll für eine klassische Ausbildung geeignet sind, sind die Einstiegsqualifizierungen mit IHK-Zertifikat. Für Unternehmen sind die "EQs" eine weitere Option, Talente zu entdecken.Wie sich das im Oktober 2004 aufgesetzte "Programm zur Einstiegsqualifizierung Jugendlicher" (EQJ) entwickelt, dokumentiert die Begleitforschung.

Was ist eine Einstiegsqualifizierung?

Ausbildungswillige und ausbildungsfähige junge Menschen sollen ein Angebot erhalten, wenn sie nach den bundesweiten Nachvermittlungsaktionen im Herbst keinen Ausbildungsplatz gefunden haben. Das Potenzial dieser Jugendlichen ungenutzt zu lassen, kann nicht im Sinne von Wirtschaft und Gesellschaft sein. Das Ziel der betrieblichen Einstiegsqualifizierung mit IHK-Zertifikat heißt: Potenziale erschließen durch den Einstieg in Ausbildung und Arbeit.
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen.
Zielgruppe:
Schulabgänger ohne Ausbildungsplatz, Jugendliche mit Migrationshintergrund und Geflüchtete.

Vertrag

Betrieb und Praktikanten schließen einen schriftlichen Vertrag, bei Minderjährigen auch mit deren Erziehungsberechtigten. Der Vertrag wird zur Prüfung und Eintragung zeitnah bei der zuständigen IHK eingereicht. Die IHK muss umgehend informiert werden, falls das Vertragsverhältnis verlängert oder vorzeitig gelöst wird. Für die Vertragsverlängerung verwenden Sie bitte den Verlängerungsvertrag (PDF-Datei · 62 KB). (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 257 KB)

Was müssen Unternehmen tun?

Sie schließen mit dem Jugendlichen einen Vertrag über die Einstiegsqualifizierung ab. Sie setzen den Praktikanten in Ihrem Unternehmen ein und vermitteln die fachspezifischen und sozialen Kompetenzen. Die Jugendlichen verpflichten sich im Gegenzug zu lernen.
  • Sie stellen am Ende der Einstiegsqualifizierung ein betriebliches Zeugnis aus und bewerten die Leistungen.
  • Die IHK vergibt ein Zertifikat, das den Übergang in eine spätere Ausbildung oder Berufstätigkeit erleichtert.
  • Bei anschließender Ausbildung kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Mit einem Unternehmen wird ein Qualifizierungsprofil aus dem Verzeichnis ausgewählt ( Verzeichnis der sachlichen Gliederungen für EQ).

Inhalte und Pflichten

Inhalte: Betrieb und Berufsschule verpflichten sich, erste Ausbildungsinhalte eines anerkannten Ausbildungsberufes zu vermitteln. Die Inhalte für die jeweilige Einstiegsqualifizierung sind in einer sachlichen Gliederung festgelegt.

Pflichten: Die Praktikanten verpflichten sich, regelmäßig pünktlich zur Arbeit zu kommen und zuverlässig und kooperativ mitzuarbeiten. Sie werden vom Betrieb unter Anleitung in den täglichen Arbeitsprozess integriert. Im Krankheitsfall gelten die gleichen Regeln wie für die anderen Arbeitnehmer des Betriebs.

Vergütung/Forderung

Der Zuschuss zur Vergütung sowie die Pauschale für die Beiträge zur Sozialversicherung werden regelmäßig angepasst. Ihr Arbeitgeber-Service informiert Sie gerne, mit welchen Beträgen Sie derzeit rechnen können. Weitere Informationen finden Sie hier.

Förderung: Betriebe können sich die Vergütung fördern lassen. Reichen Sie den Förderantrag vor Praktikumsbeginn bei dem zuständigen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie den Förderzeitraum. Einzelheiten zu den Fördervoraussetzungen erfahren Sie bei der Agentur für Arbeit.
Sozialversicherung: Das Praktikum ist eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit. Auf Antrag kann der Betrieb von der Agentur für Arbeit einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung erhalten.