Neuordnung ab 1. August 2023

Neuordnung Verfahrensmechaniker/-in für Kunststoff- und Kautschuktechnik

Die derzeitige Ausbildungsordnung stammt aus dem Jahr 2012. In jüngster Vergangenheit haben sich im Bereich Digitalisierung technische Entwicklungen vollzogen, die sich auch auf das Berufsbild des Verfahrensmechanikers für Kunststoff- und Kautschuktechnik auswirken.
Es verändern sich beispielsweise die Produktionsabläufe und damit die hierfür erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Auch das Thema Nachhaltigkeit spielt beispielsweise in Form von verstärkten Recyclingansprüchen oder in Form von neuen Möglichkeiten der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in der Kunststoffproduktion eine zunehmende Rolle. Beide Themen sollen in der neuen Ausbildungsordnung stärker verankert werden.

Mit der neuen Verordnung ändert sich im Wesentlichen:
  • Neue Berufsbezeichnung: Kunststoff- und Kautschuktechnologe und Kunststoff- und Kautschuktechnologin
  • Einführung von Standardberufsbildpositionen (SBBP) und Streichung bzw. Anpassung gewisser Lernziele
  • Übernahme der Zusatzqualifikationen “Additive Fertigungsverfahren” und “Prozessintegration” aus den industriellen Metallberufen
  • Sprachliche Überarbeitung der Verordnung nach den Vorgaben des Strukturentwurfes Ausbildungsordnung (GAP) des BMBF
Gemäß §71 der Verordnung können die neuen Regelungen zu den Zusatzqualifikationen ab Inkrafttreten auch auf bereits bestehende Berufsausbildungsverhältnisse angewendet werden. Ein Umschreiben ist daher nicht erforderlich.