Beratungsangebot Insolvenz
Die vergangenen und aktuellen Krisen haben viele Unternehmen in wirtschaftliche Schwierigkeiten gebracht. In diversen Branchen kämpfen Soloselbstständige, Mittelständler und Konzerne mit den finanziellen Folgen. Als Unternehmer oder Geschäftsführerin benötigen Sie bei Zahlungsschwierigkeiten und drohender Insolvenz kompetente Ansprechpersonen.
Trotz der teilweisen Aussetzung der Insolvenzantragspflicht sollte die Lage in den Unternehmen sondiert werden, denn die Insolvenzordnung bietet gerade mit der sog. Insolvenz in Eigenverwaltung oder dem Schutzschirmverfahren Möglichkeiten, das Unternehmen zu erhalten, fortzuführen und zu sanieren oder unter gewissen Voraussetzungen nach einer Restschuldbefreiung neu zu beginnen. Hierbei kommt es vor allem darauf an, rechtzeitig die notwendigen Schritte einzuleiten.
Alle Gewerbetreibende, sowohl Einzelunternehmer, Personengesellschafter als auch Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften sollten sich daher frühzeitig über den Ablauf und die Chancen eines Insolvenzverfahrens informieren.
Nutzen Sie dazu das Beratungsangebot der IHK für Rheinhessen in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Koblenz. In Einzelgesprächen wird allgemein über das Insolvenzrecht informiert und es werden folgende Fragen beantwortet:
- Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, wenn Zahlungsschwierigkeiten bestehen?
- Welche Chancen für die nachhaltige Sanierung eines Unternehmens bietet die Insolvenzordnung und wie können sie genutzt werden?
- Welche Risiken der Strafbarkeit und persönlichen Haftung gibt es?
- Wie kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden?
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail, wenn Sie Interesse an diesem Beratungsangebot haben und dieses nutzen möchten.