Krankenversicherung ist Pflicht
Unternehmer müssen sich wie alle anderen Personen mit Wohnsitz in Deutschland krankenversichern. Das gilt seit der Gesundheitsreform vom 1. Januar 2009.
Hintergrund ist, dass die Zahl der Personen ohne Versicherungsschutz im Krankheitsfall in den Jahren vor der Gesundheitsreform zugenommen hatte. Dazu zählen auch Menschen, die früher einmal privat krankenversichert waren, diesen Versicherungsschutz aber verloren haben. Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten für das Krankenversicherungssystem: Die freiwillige Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Private Krankenversicherung (PKV). Aufgrund dessen, dass die Entscheidung eine fürs Leben ist, sollten nicht allein die aktuellen Kosten für eine Krankenversicherung herangezogen, sondern aufgrund der Leistungen der Krankenversicherer entschieden werden. Wichtig ist auch die individuelle Lebenssituation. Hat der Unternehmer beispielsweise Kinder und/oder einen Ehepartner zu versorgen, sieht die Kostenrechnung anders aus als bei einem jungen männlichen Single. Deshalb ist es sinnvoll, beide Systeme gegenüber zu stellen. Die GKV bietet eine soziale Grundversorgung. Die Leistungen sind nicht garantiert, aber im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Unterschiede zwischen den Tarifen der gesetzlichen Krankenkassen gibt es kaum, der Beitragssatz bemisst sich nach Einkommen, nicht (oder gering) verdienende Ehegatten und Kinder sind beitragsfrei mitversichert. Es findet keine Gesundheitsprüfung statt. Die Kosten schwanken zwischen dem Mindestbeitrag von 313,29 EUR (Existenzgründer 208,86 EUR) und dem Höchstbeitrag in Höhe von 610 EUR pro Monat. Einige Kassen erheben Zusatzbeiträge von 8 EUR bzw. einem Prozent des Einkommens. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegepflichtversicherung (2,05 Prozent / 2,3 Prozent für Kinderlose). Bei der PKV ist der Wettbewerb unter den Versicherungsgesellschaften ein anderer. Aus diesem Grund gibt es für Selbstständige eine Vielzahl an Tarifen und Kombinationsmöglichkeiten von derzeit insgesamt 32 Gesellschaften. Der ein privat Versicherter kauft und bezahlt Leistungen. Das bedeutet, die Kosten für die PKV bemessen sich einkommensunabhängig. Jede Person zahlt einen eigenen Beitrag, auch Kinder. Die PKV unterzieht jede Person einer genauen Gesundheitsprüfung; eine Rückkehr in die GKV ist (fast) ausgeschlossen.
Die Entscheidung, welches Krankenversicherungssystem jemand wählt, hat keinen Einfluss auf die Pflegeversicherung. Eine Pflegepflichtversicherung müssen alle Krankenversicherten zahlen. Als Selbstständiger kann man sein Vermögen und damit sein Unternehmen absichern, wenn man eine Pflegezusatzversicherung. Schnell können sich Kosten für Pflegeleistungen summieren und Rücklagen aufzehren. Ähnliches gilt für den Einkommensausfall im Krankheitsfall, hier greift bei der GKV, sofern vereinbart, das Krankengeld nach sechs Wochen Arbeitsausfall, bei der PKV das Krankentagegeld, sofern man es abgeschlossen hat. PKV-Kunden verschaffen sich bei dem entsprechenden Tarif den Zugang zu Privatkliniken und zu neuen medizinischen Methoden, was dazu führen könne, im Krankheitsfall schneller gesund zu werden.
Autor: Gabi Rückert