Altersvorsorge früh planen

Rund 3,5 Millionen Selbstständige müssen ihre Altersvorsorge selbst planen, da sie weder in der gesetzlichen Rentenversicherung noch in einem berufsständischen Versorgungswerk pflichtversichert sind.
Solo-Selbstständige ohne Beschäftigte verfügen oft nicht über das erforderliche Einkommen für das Altersvorsorgesparen. Ein größerer Anteil wiederum vertage das Thema einer ausreichenden Zukunftssicherung, was mit jedem Jahr Zeitverzug das Problem verschärfe, bis hin zur späteren Unlösbarkeit. Analog der Krankenversicherungspflicht denkt daher der Gesetzgeber über eine obligatorische und pfändungssichere Rentenvorsorge für Selbstständige nach. Besser ist, als Unternehmer selbst für einen sorgenfreien Ruhestand zu sorgen. Dabei gilt das Motto: Der frühe Vogel frisst den Wurm, sprich je mehr Zeit bis zum Renteneintritt bleibt, desto niedriger können die Vorsorgebeiträge ausfallen. Dank Zins und Zinseszins sammelt sich dann ein stattliches Vermögen fürs Alter an.
Ausreichend Geld ansparen Folgende Fragen gilt es zu bedenken: Wann und mit wie viel Alterseinkünften möchte ich in die Rente? Wünsche ich die Absicherung der Langlebigkeit oder ist mir die Kapitalisierungsoption wichtiger? Lege ich Wert auf Garantien und Sicherheit oder hohe Renditen und trage dabei die damit verbundenen Risiken? Wie soll die Vererbbarkeit für meine Angehörigen gewährleistet sein? Sollen die Beiträge steuerlich gefördert sein? Wie wichtig sind mir Flexibilität und vorzeitige Entnahmemöglichkeiten? Soll die Altersvorsorge im Fall der Insolvenz geschützt sein? Wie viel kann ich regelmäßig für die Altersvorsorge zur Seite legen? Ein Angestellter muss für die erste Säule der Altersvorsorge aktuell knapp 20 Prozent seines Gehaltes in die Deutsche Rentenversicherung einzahlen, darüber hinaus in der Regel noch privat vorsorgen. Vergleichbare Beträge sollten Selbstständige von Anfang an in ihrer Kalkulation berücksichtigen.
Angebote vergleichen Im Hinblick auf die Vertragsbedingungen, die prognostizierten Leistungen und die Finanzstärke des jeweiligen Anbieters kommt es zu erheblichen Unterschieden. Eine qualifizierte und bedarfsgerechte Altersvorsorgeplanung sowie die Auswahl des geeigneten Angebotes sind deshalb das A und O. Dazu gehört: Ziele festlegen, die vorhandene Vorsorge berücksichtigen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge sowie Steuern im Alter ermitteln, die Auswirkung der Inflation (35 Jahre 2 Prozent Inflation führt zur Kaufkrafthalbierung) berücksichtigen, die gesetzlichen Rahmenbedingungen beachten und das geänderte Zinsniveau nicht vergessen. Aufgrund dieser vielen und veränderlichen Variablen sollte in Folge ein regelmäßiges Update der Altersvorsorge erfolgen. Viele Wege führen zu einer ausreichenden Altersvorsorge. Welcher davon der Richtige ist, entscheiden die vorangegangene Analyse des Bedarfs und die persönlichen Wünsche. Die Basisrente (auch Rürup-Rente genannt) bietet lebenslange Rentenzahlung, ist steuerbegünstigt in der Ansparung, insolvenzsicher, dafür aber nicht vererbbar / verpfändbar und nicht als Kapitalleistung auszahlbar. Die Privatrente ist im Vergleich deutlich flexibler, dafür muss man weitestgehend auf die steuerliche Förderung verzichten. Für Geschäftsführer oder Vorstände von Kapitalgesellschaften kommt insbesondere die betriebliche Altersvorsorge mit ihren fünf Durchführungswegen in Betracht. Sie ist steuerlich sehr attraktiv und flexibler als eine Basisrente. Außerdem gehören für viele Unternehmer die Investition in das eigene Betriebsvermögen, Sachwerte wie Immobilien, Wertpapiere oder Investmentfonds zur Rentenvorsorge. Wie in anderen komplexen Themen auch sollte auf eine individuelle und fachkundige Beratung nicht verzichtet werden.
Autor: Gabi Rückert