Start.in.RLP. - Das Gründungsstipendium

Das Gründungsstipendium Start.in.RLP. soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende begleiten, ihre Geschäftsidee in einem innovativen, kreativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen. Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte, innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.
Bewerbungszeitraum startet am 15. Januar 2025 und endet am 15. März 2025.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses an die einzelnen Stipendiaten. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto) pro Monat für maximal 12 Monate. Begleitet wird das Programm von einem kostenlosen Coaching zu gründungsrelevanten Themen.

Wer kann gefördert werden?

Bewerben können sich Gründende, die noch nicht gegründet haben oder deren Gründung maximal 12 Monate zum Zeitpunkt der Antragstellung zurückliegt. Die Gründung des Unternehmens muss drei Monate nach Bewilligung erfolgen. Gründende, die in der Vergangenheit bereits für ein Gründungsvorhaben das Gründungsstipendium RLP erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden. Der Unternehmenssitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Wie kann ich mich für ein Stipendium bewerben?

Beworben werden kann sich ausschließlich nach einem verpflichtenden Erstgespräch mit einem akkreditierten und zertifizierten Gründungsnetzwerk. Das Gründungsnetzwerk wird den Businessplan auf Plausibilität prüfen und bei positivem Ergebnis den Gründenden den Antragslink zukommen lassen. Über das Antragsformular können sich die Gründenden bei der antragsannehmenden Stelle, der IMG Innovations-Management GmbH, bewerben. Nehmen Sie gerne mit Christian Redeke oder Oliver Sacha Kontakt auf. Voraussetzung für eine Bewerbung ist die Einreichung eines aussagekräftigen Businessplans, der durch das ausgewählte Gründungsnetzwerk geprüft und positiv bewertet wurde. Wir als IHK für Rheinhessen unterstützen Sie gerne und führen das Erstgespräch mit Ihnen durch.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen Gründungsvorhaben. Dabei liegen die Schwerpunkte insbesondere auf einer besonderen Betrachtung des Innovationsgehalts sowie auf den Kriterien Beschäftigungseffekt und Aussicht auf wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Impact. Gefördert werden soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle. Förderfähig sind Gründungen, die mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:
  • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder
  • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale, auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen.
  • Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.
Weitere Details zu Ablauf, FAQ etc. sind auf: www.gruenden.rlp.de zu finden und werden regelmäßig aktualisiert.

Können auch freiberuflich Gründende das Stipendium erhalten?

Das Stipendium fördert Gründerinnen und Gründer bei der Vorbereitung und Umsetzung beziehungsweise Weiterentwicklung einer innovativen Geschäftsidee. Ziel der Förderung ist die Gründung oder Weiterentwicklung eines Unternehmens, das als Gewerbe angemeldet oder im Handelsregister eingetragen werden kann. Gründungsprojekte, die weder als Gewerbe angemeldet noch in das Handelsregister eingetragen werden können, sind nicht förderfähig. Freiberuflerinnen und Freiberufler, die nicht ins Handels- oder Gewerberegister eingetragen werden, können grundsätzlich nicht gefördert werden.