Schutzschild der Bundesregierung für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen startet

Die Bundesregierung informiert über die ersten Wirtschaftshilfen, welche an den Start gegangen sind.
Bereits seit dem 29. April 2022 gelten die Erweiterungen bei den Bund-Länder-Bürgschaftsprogrammen. Dies betrifft die Bürgschaftsbanken und das Großbürgschaftsprogramm. Hier können Anträge seit dem 29. April gestellt werden. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung. Hierzu befindet sich die Bundesregierung weiterhin in Gesprächen mit der EU-Kommission.
Das KfW-Kreditprogramm, sog. „KfW-Sonderprogramm UBR 2022“, soll in Kürze starten. Unternehmen aller Größenklassen und Branchen erhalten Zugang zu zinsgünstigen Krediten mit weitgehender Haftungsfreistellung der Hausbanken. Zusätzlich wird eine Konsortialfinanzierungsvariante mit substanzieller Risikoübernahme angeboten.
Die KfW-Kredite für von Kriegsfolgen betroffene Unternehmen können unter kfw.de beantragt werden. Zudem hat die KfW eine FAQ-Liste in Aussicht gestellt, die dann im Partnerportal der KfW heruntergeladen werden können.
Auch hier befindet sich die Bundesregierung in Beihilfengesprächen mit der EU-Kommission. Für Investitions- und Betriebsmittelkredite gewährt die KfW den Hausbanken eine 80%ige Haftungsfreistellung für Kredite an mittelständische Unternehmen (bis max. 500 Mio. Euro Jahresumsatz) und 70%ige Haftungsfreistellung für Kredite an große Unternehmen.