Fristverlängerung der Corona-Hilfen bis 30. September 2024

Die Frist für die Corona-Schlussabrechnungen wird bis Ende September 2024 verlängert.
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.
Das BMWK wird darüber hinaus gezielt die prüfenden Dritten durch Anzeigen in Fachmagazinen sowie Print- und Online-Medien ansprechen.
Derzeit sind laut BMWK noch rund 300.000 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen einzureichen, damit die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbständigen von den Bewilligungsstellen der Länder berechnet werden kann. Bislang sind rund 570.000 Schlussabrechnungs-Pakete eingereicht worden.
Mit den Corona-Wirtschaftshilfen (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) wurden im Zeitraum Juni 2020 bis Juni 2022 Unternehmen und Selbständige mit erheblichen Corona-bedingten Umsatzrückgängen mit über 63 Milliarden Euro Bundesmitteln unterstützt. Damit die Auszahlung der Mittel an die Antragstellenden zügig erfolgen konnte, wurden die zumeist auf Prognosebasis eingereichten Anträge zunächst vorläufig bewilligt. Konzeptionell war von Beginn an ein nachträglicher Abgleich der Prognoseangaben mit der tatsächlich realisierten Geschäftsentwicklung in einer Schlussabrechnung vorgesehen. Auch IHKs und DIHK hatten empfohlen, die Überprüfungsprozesse in dieser außergewöhnlichen Situation nicht an den Anfang zu stellen, sondern an das Ende der Förderung zu verlagern.
Die Antragstellung erfolgt über die digitale Antragsplattform des Bundes unter verbindlicher Einbindung von prüfenden Dritten.
Die Bewilligungsstellen der Länder haben, so das BMWK, über 197.000 finale Schlussbescheide erteilt. In mehr als zwei Drittel der geprüften Schlussabrechnungen werden die vorläufig gewährten Hilfen bestätigt (36 %) oder eine Nachzahlung (41 %) gewährt. Rund 24 % der Schlussbescheide enthalten Rückzahlungsforderungen.
Letztmalige Fristverlängerung zur Einreichung der Schlussabrechnungen bis zum 30. September 2024:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2024/03/20240314-corona-wirtschaftshilfen.html
Zu den Überbrückungshilfen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de