Vorschriften für beschränkte Schulungsnachweise
Schulungsnachweise, die bis zum Inkrafttreten der Verordnung über die Bestellung von Gefahrgutbeauftragten in Unternehmen (Gefahrgutbeauftragtenverordnung - GbV) vom 25. Februar 2011 auf einzelne Gefahrgutklassen beschränkt wurden, berechtigen innerhalb ihrer Geltungsdauer zur Teilnahme an der uneingeschränkten Verlängerungsprüfung für den/die jeweiligen Verkehrsträger und nach dem Bestehen zur Ausstellung eines uneingeschränkten Schulungsnachweises.