Geltungsdauer
Die Prüfungen
Grundprüfung:
Die IHK erteilt den Schulungsnachweis nach lückenloser Teilnahme an einer Schulung und Bestehen der Grundprüfung für 5 Jahre beginnend mit dem Tag der bestandenen Grundprüfung.
Ergänzungsprüfung:
Inhaber/-innen von Gb-Schulungsnachweisen, die sich aufgrund einer absolvierten Schulung für weitere Verkehrsträger zur Prüfung anmelden, können wählen, ob sie eine Ergänzungsprüfung für diese Verkehrsträger oder eine volle Grundprüfung für diese Verkehrsträger absolvieren.
Im Falle einer Ergänzungsprüfung orientiert sich die Geltungsdauer des neuen Gb-Schulungsnachweises an der bisherigen Geltungsdauer.
Im Falle der vollen Grundprüfung wird ein neuer Gb-Schulungsnachweis für den / die weiteren Verkehrsträger mit einer fünfjährigen Geltungsdauer ausgestellt.
Verlängerungsprüfung:
5 Jahre Geltungsdauer ab Ablaufdatum des Schulungsnachweises, wenn innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf des Schulungsnachweises die Prüfung bestanden wird. Wird die Prüfung mehr als 12 Monate vor Ablauf des Schulungsnachweises bestanden, gilt das Datum der Verlängerungsprüfung.
Besondere Fallkonstruktion
Eine besondere Fallkonstruktion ergibt sich, wenn der laufende Gb-Schulungsnachweis innerhalb von 12 Monaten abläuft und zudem aufgrund einer absolvierten Schulung für weitere Verkehrsträger eine Ergänzungsprüfung ansteht.
In diesen Fällen empfiehlt es sich zunächst die Verlängerungsprüfung zu absolvieren und im Anschluss die erforderliche Ergänzungsprüfung (ggf. am gleichen Prüfungstag), da ansonsten die Prüfung für die weiteren Verkehrsträger in kurzer Zeit zweimal absolviert werden muss.
In diesen Fällen empfiehlt es sich zunächst die Verlängerungsprüfung zu absolvieren und im Anschluss die erforderliche Ergänzungsprüfung (ggf. am gleichen Prüfungstag), da ansonsten die Prüfung für die weiteren Verkehrsträger in kurzer Zeit zweimal absolviert werden muss.
Beispiel:
Gb-Schulungsnachweis für Straßenverkehr gültig bis zum 20.10.2024. Schulung für den Verkehrsträger Seeschiffsverkehr am 20.11.2023 absolviert.
Gb-Schulungsnachweis für Straßenverkehr gültig bis zum 20.10.2024. Schulung für den Verkehrsträger Seeschiffsverkehr am 20.11.2023 absolviert.
Variante 1:
- Ergänzungsprüfung Seeschiffsverkehr am 30.11.2023 bestanden.
- Schulungsnachweis wird für Verkehrsträger Seeschiffsverkehr bis zum 20.10.2024 ausgestellt.
- Innerhalb der Laufzeit ist also eine Verlängerungsprüfung Straßen- und Seeschiffsverkehr erforderlich, um die Verlängerung um weitere fünf Jahre zu erhalten.
Variante 2:
- Verlängerungsprüfung Straßenverkehr am 30.11.2023 bestanden.
- Ergänzungsprüfung im Anschluss an die Verlängerungsprüfung am 30.11.2023 bestanden.
- Schulungsnachweis wird für den Verkehrsträger Straßenverkehr bis zum 20.11.2029 verlängert und gleichzeitig auf den Verkehrsträger Seeschiffsverkehr mit gleicher Geltungsdauer erweitert.
Verlängerung der Geltungsdauer
Nachfolgend einige Beispiele für Verlängerungen, die abweichend von den Standardfällen vorkommen können.
Beispiel 1
Ein Prüfungsteilnehmer ist im Besitz eines Gb-Schulungsnachweises für Straßenverkehr gültig bis zum 20.06.2024.
Variante 1:
- Verlängerungsprüfung Straßenverkehr am 30.05.2023 bestanden
- Schulungsnachweis wird für Verkehrsträger Straßenverkehr bis zum 30.05.2028 verlängert (da Prüfung mehr als 12 Monate vor Ablauf).
- Ergänzungsprüfung Eisenbahnverkehr am 15.07.2023 bestanden.
- Schulungsnachweis wird auf Eisenbahnverkehr erweitert – Geltungsdauer (30.05.2028) unverändert.
Variante 2:
- Ergänzungsprüfung Eisenbahnverkehr am 15.07.2023 bestanden.
- Schulungsnachweis wird auf Eisenbahnverkehr erweitert – Geltungsdauer (20.06.2024) unverändert.
- Verlängerungsprüfung wird nicht bis zum 20.06.2024 erfolgreich absolviert – keine Verlängerungsprüfung danach mehr möglich, da keine Ausnahmemöglichkeit vorhanden.
- Für beide Verkehrsträger müssen erneut Schulung und Grundprüfung erfolgreich absolviert werden.
Variante 3:
- Ergänzungsprüfung Eisenbahnverkehr am 15.07.2023 bestanden.
- Schulungsnachweis wird auf Eisenbahnverkehr erweitert – Geltungsdauer (20.06.2024) unverändert.
- Verlängerungsprüfung Straßen- und Eisenbahnverkehr bis zum 01.10.2023 bestanden.
- Schulungsnachweis wird für Straßen- und Eisenbahnverkehr bis zum 20.06.2029 verlängert.
Beispiel 2
Ein Prüfungsteilnehmer ist im Besitz eines Gb-Schulungsnachweises für Straßenverkehr gültig bis zum 20.06.2024 und eines Gb-Schulungsnachweises für Seeschiffsverkehr gültig bis zum 31.10.2024.
Variante 1:
- Verlängerungsprüfung Straßen- und Seeschiffsverkehr am 30.11.2023
- Zwei Schulungsnachweise mit Geltungsdauer 20.06.2029 (Straßenverkehr) bzw. 31.10.2029 (Seeschiffsverkehr) werden ausgestellt – Ausnahme Wunsch einheitliche Geltungsdauer siehe Beispiel 4.
Variante 2:
- Verlängerungsprüfung Straßen- und Seeschiffsverkehr am 01.10.2023.
- Zwei Schulungsnachweise mit Geltungsdauer 20.06.2029 (Straßenverkehr) bzw. 01.10.2028 (Seeschiffsverkehr, da Prüfung mehr als 12 Monate vor Ablauf) werden ausgestellt – Ausnahme Wunsch einheitliche Geltungsdauer siehe Beispiel 4.
Variante 3:
- Verlängerungsprüfung Straßen- und Seeschiffsverkehr am 01.06.2023.
- Ein Schulungsnachweis mit Geltungsdauer 01.06.2028 (Straßen- und Seeschiffsverkehr, da Prüfung in beiden Fällen mehr als 12 Monate vor Ablauf) wird ausgestellt.
Beispiel 3
“Innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf...” bedeutet nicht, “genau zwölf Monate vor Ablauf”.
- Schulungsnachweis Straßenverkehr gültig bis 01.07.2025
Verlängerungsprüfung am 01.07.2024:
Neuer Schulungsnachweis gültig bis 01.07.2029 - Eine Verlängerung um 5 Jahre ab Ablaufdatum wäre erst ab Prüfungsdatum
02.07.2024 möglich (=innerhalb der letzten 12 Monate).
Beispiel 4
Eine Besonderheit stellen Verlängerungen dar, wenn mehrere Schulungsnachweise mit verschiedener Geltungsdauer vorhanden sind und der/die Inhaber/-in einen Prüfungstermin für alle Verkehrsträger wahrnimmt und weil er/sie die Ausstellung nur noch eines Schulungsnachweises mit einer einheitlichen Geltungsdauer für alle ihm/ihr zugeteilten Verkehrsträger möchte.
Dies ist möglich, wenn der/die Inhaber/-in einem Zeitverlust zustimmt.
Die Berechnung der neuen einheitlichen Geltungsdauer erfolgt dabei nach demjenigen Schulungsnachweis mit der vom Prüfungstermin abhängigen kürzesten berechneten Geltungsdauer (kürzeste rechnerische Restlaufzeit, abhängig vom Verlängerungsprüfungstermin) und weil anderenfalls für den neuen Schulungsnachweis die höchstens fünfjährige Geltungsdauer überschritten werden könnte.
Die Berechnung der neuen einheitlichen Geltungsdauer erfolgt dabei nach demjenigen Schulungsnachweis mit der vom Prüfungstermin abhängigen kürzesten berechneten Geltungsdauer (kürzeste rechnerische Restlaufzeit, abhängig vom Verlängerungsprüfungstermin) und weil anderenfalls für den neuen Schulungsnachweis die höchstens fünfjährige Geltungsdauer überschritten werden könnte.
Beispielrechnungen (bei Wunsch einheitliche Geltungsdauer):
- Schulungsnachweis Straßenverkehr gültig bis 01.02.2025
Schulungsnachweis Seeschiffsverkehr gültig bis 01.04.2025
Schulungsnachweis Eisenbahnverkehr gültig bis 01.07.2025
Verlängerungsprüfung für alle drei Verkehrsträger am 01.10.2024
Neuer Schulungsnachweis gültig bis 01.02.2030 - Schulungsnachweis Straßenverkehr gültig bis 01.07.2025
Schulungsnachweis Seeschiffsverkehr gültig bis 01.09.2025
Schulungsnachweis Eisenbahnverkehr gültig bis 01.12.2025
Verlängerungsprüfung für alle drei Verkehrsträger am 01.10.2024
Neuer Schulungsnachweis gültig bis 01.10.2029
(da für einen Verkehrsträger der Prüfungstermin mehr als ein Jahr vor Ablauf des Schulungsnachweises stattfindet und somit die kürzeste rechnerische Restlaufzeit fünf Jahre ab Prüfungsdatum ist)
Da die bisherigen Schulungsnachweise alle eine Verlängerungsmöglichkeit hatten, gibt es Fälle, in denen die zuständigen ausländische Behörden die Verlängerung deutscher Schulungsnachweise mittels Verlängerungsvermerk vorgenommen haben. Dies ist zulässig. Es ist aber immer zu prüfen, ob der Unterzeichner tatsächlich die zuständige ausländische Behörde ist. Im Zweifel ist bei der jeweiligen Vertragspartei nachzufragen.