Prüfungsinhalte

Die Prüfung muss mindestens folgende Sachgebiete (nach Unterabschnitt 1.8.3.11) umfassen:
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen:
  • Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
  • Kenntnis der wichtigsten Unfallursachen
Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
  • Klassifizierung der gefährlichen Güter (Verfahren zur Klassifizierung von Lösungen und Mischungen, Aufbau der Stoffaufzählungen, Gefahrenklassen und Klassifizierungskriterien, Eigenschaften der beförderten gefährlichen Güter und Gegenstände, physikalische und chemische sowie toxilogische Eigenschaften),
  • allgemeine Vorschriften für Verpackungen, Tanks und Tankcontainer (Typen Codierung, Kennzeichnung, Bau, erste und wiederkehrende Prüfungen),
  • Kennzeichnung, Bezettelung, Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung (Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken, Anbringen und Entfernen der Großzettel (Placards und der orangefarbenen Kennzeichnung),
  • Vermerke im Beförderungspapier (erforderliche Angaben)
  • Versandart und Versandbeschränkungen (geschlossene Ladung, Beförderung in loser Schüttung, Beförderung in Großpackmitteln (IBC), Beförderung in Containern, Beförderung in fest verbundenen oder Aufsetztanks,
  • Beförderung von Fahrgästen
  • Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der Zusammenladung
  • Trennung von Gütern
  • Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
  • Handhabung und Sicherung der Ladung (Be- und Entladen- Füllungsgrad, Stauen und Trennen)
  • Reinigung bzw. Entgasung vor dem Be- und nach dem Entladen
  • Fahrpersonal bzw. Besatzung: Ausbildung
  • Mitzuführende Papiere (Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen, Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, Bescheinigung über die Schulung der Fahrzeugführer, Kopie der etwaigen Ausnahme oder Abweichung, sonstige Papiere)
  • Schriftliche Weisungen (Durchführung der Anweisungen sowie Schutzausrüstung für die Fahrzeugbesatzung)
  • Überwachungspflichten (Halten und Parken)
  • Verkehrsregeln und -beschränkungen
  • Freiwerden umweltbelastender Stoffe auf Grund eines Betriebsvorgangs oder eines Unfalls
  • Vorschriften für Beförderungsmittel
Innerhalb dieser Sachgebiete (gemäß Unterabschnitt 1.8.3.11) ist folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen:
  • allgemeine Verhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
  • Klassifizierung der gefährlichen Güter
  • allgemeine Vorschriften für Verpackungen, Tanks, Tankcontainer, Tankfahrzeuge, usw.
  • Kennzeichnung und Gefahrzettel
  • Vermerke im Beförderungspapier
  • Handhabung und Sicherung der Ladung
  • Ausbildung des Fahrpersonals bzw. der Besatzung
  • Mitzuführende Papiere und Beförderungspapiere
  • schriftliche Weisungen
  • Vorschriften für Beförderungsmittel