Prüfungsinhalte
Die Prüfung muss mindestens folgende Sachgebiete (nach Unterabschnitt 1.8.3.11) umfassen:
Allgemeine Maßnahmen der Verhütung von Risiken und Sicherheitsmaßnahmen:
- Kenntnisse über Unfallfolgen im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter
- Kenntnis der wichtigsten Unfallursachen
Verkehrsbezogene Bestimmungen in einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften sowie in internationalen Übereinkommen, die insbesondere folgende Bereiche betreffen:
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Klassifizierung der gefährlichen Güter (Verfahren zur Klassifizierung von Lösungen und Mischungen, Aufbau der Stoffaufzählungen, Gefahrenklassen und Klassifizierungskriterien, Eigenschaften der beförderten gefährlichen Güter und Gegenstände, physikalische und chemische sowie toxilogische Eigenschaften),
- allgemeine Vorschriften für Verpackungen, Tanks und Tankcontainer (Typen Codierung, Kennzeichnung, Bau, erste und wiederkehrende Prüfungen),
- Kennzeichnung, Bezettelung, Anbringen von Großzetteln (Placards) und orangefarbene Kennzeichnung (Kennzeichnung und Bezettelung von Versandstücken, Anbringen und Entfernen der Großzettel (Placards und der orangefarbenen Kennzeichnung),
- Vermerke im Beförderungspapier (erforderliche Angaben)
- Versandart und Versandbeschränkungen (geschlossene Ladung, Beförderung in loser Schüttung, Beförderung in Großpackmitteln (IBC), Beförderung in Containern, Beförderung in fest verbundenen oder Aufsetztanks,
- Beförderung von Fahrgästen
- Zusammenladeverbote und Vorsichtsmaßnahmen bei der Zusammenladung
- Trennung von Gütern
- Begrenzte Mengen und freigestellte Mengen
- Handhabung und Sicherung der Ladung (Be- und Entladen- Füllungsgrad, Stauen und Trennen)
- Reinigung bzw. Entgasung vor dem Be- und nach dem Entladen
- Fahrpersonal bzw. Besatzung: Ausbildung
- Mitzuführende Papiere (Beförderungspapiere, schriftliche Weisungen, Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs, Bescheinigung über die Schulung der Fahrzeugführer, Kopie der etwaigen Ausnahme oder Abweichung, sonstige Papiere)
- Schriftliche Weisungen (Durchführung der Anweisungen sowie Schutzausrüstung für die Fahrzeugbesatzung)
- Überwachungspflichten (Halten und Parken)
- Verkehrsregeln und -beschränkungen
- Freiwerden umweltbelastender Stoffe auf Grund eines Betriebsvorgangs oder eines Unfalls
- Vorschriften für Beförderungsmittel
Innerhalb dieser Sachgebiete (gemäß Unterabschnitt 1.8.3.11) ist folgenden Aspekten besondere Aufmerksamkeit zu widmen:
- allgemeine Verhütungs- und Sicherheitsmaßnahmen
- Klassifizierung der gefährlichen Güter
- allgemeine Vorschriften für Verpackungen, Tanks, Tankcontainer, Tankfahrzeuge, usw.
- Kennzeichnung und Gefahrzettel
- Vermerke im Beförderungspapier
- Handhabung und Sicherung der Ladung
- Ausbildung des Fahrpersonals bzw. der Besatzung
- Mitzuführende Papiere und Beförderungspapiere
- schriftliche Weisungen
- Vorschriften für Beförderungsmittel