Schulungsinhalte
(nach Unterabschnitt 1.8.3.3 und 1.8.3.11 ADR/RID/ADN sowie nach § 8 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV).
Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:
- Nationale Rechtsvorschriften, insbesondere:
- Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV),
- Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG),
- Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB),
- Gefahrgutverordnung See (GGVSee),
- Gefahrgutausnahmeverordnung (GGAV),
- Straßenverkehrsordnung (StVO),
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Hinweis: Die Gefahrgutverordnung Straße/Eisenbahn/Binnenschifffahrt (GGVSEB) und die Gefahrgutverordnung (GGVSee) sind auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) in englischer Sprache verfügbar.
- Klassifizierung
- Anforderungen an Verpackungen, Großpackmittel, Großverpackungen
- Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung von Versandstücken
Gegenstand der Schulung des ersten Verkehrsträgers und jedes weiteren Verkehrsträgers müssen insbesondere folgende Sachgebiete sein:
- Aufbau und Systematik der besonderen Rechtsvorschriften für den Gefahrguttransport
- Verantwortliche und Verantwortlichkeiten der am Transport gefährlicher Güter beteiligten Personen
- Besonderheiten der Klassifizierung (freigestellte Güter und (bedingt) freigestellte Beförderungen
- Dokumentation (Inhalt und Verwendung der Begleitpapiere)
- Anforderungen zur Beförderung an Fahrzeuge, Container, Tank (insbesondere Zulassung, Prüfung und Kodierung)
- Besonderheiten bei Kennzeichnung, Beschriftung, Bezettelung (insbesondere von Tanks und Fahrzeugen)
- Durchführung der Beförderung (insbesondere Versandarten, Versandbeschränkungen, Beladen, Entladen, Ladungssicherung, Sicherheitsanforderungen)