Bestellung von Gefahrgutbeauftragten
- Die Bestimmung der Anzahl der Gefahrgutbeauftragten liegt in der Eigenverantwortlichkeit des Unternehmens und ist abhängig von der Größe
des Betriebes und der Zahl / Menge der zu befördernden Güter - Die Aufgabe kann von Mitarbeitern wahrgenommen werden, die in eigener Verantwortung andere Tätigkeiten ausüben
- Die Bestellung des Gefahrgutbeauftragten muss schriftlich erfolgen
- Der Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich des Gefahrgutbeauftragten muss genau festgelegt werden
- Es besteht auch die Möglichkeit, einen externen Gefahrgutbeauftragten schriftlich zu bestellen
- Ist kein Gefahrgutbeauftragter bestellt, gilt der Unternehmer oder Inhaber des Betriebes automatisch als Gefahrgutbeauftragter. Ihn treffen dann alle Pflichten und Verantwortlichkeiten einschließlich der Schulung und Prüfung