Musik und TV
Wer als Gastwirt oder Hotelier Radio- oder Fernsehsendungen oder Ton- oder Bildtonträger abspielen möchte (auch in den Zimmern), muss dies bei der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) anmelden. Die GEMA vertritt die Rechte der Komponisten, Textdichter und Musikverleger und erhebt auf die Wiedergabe deren geistigen Eigentums Gebühren.
Melde- bzw. gebührenpflichtig sind:
- die Wiedergabe mittels Ton- oder Bildtonträger (CD's Schallplatten, Kassetten, Video-Clips etc.)
- die Wiedergabe von Radio- oder Fernsehsendungen aller Art
- Live-Auftritte von Berufsmusikern, Hobbymusikern oder anderen Künstlern, deren Darbietungen Musikbeiträge enthalten
Informationen über die Höhe der Gebühren erhalten Sie im Internet unter: www.musik-recht.de oder direkt bei der
GEMA, Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte
Generaldirektion Berlin, Postanschrift: Postfach 30 12 40, 10722 Berlin
Hausanschrift: Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin
Tel.: +49 30 21245-00
Fax: +49 30 21245-950
E-Mail: gema@gema.de
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E-Mail: gema@gema.de
oder
Generaldirektion München
Postanschrift: Postfach 80 07 67
81607 München
Hausanschrift: Rosenheimer Straße 11, 81667 München
Tel.: +49 89 48003-00
Fax: +49 89 48003-969
E-Mail: gema@gema.de
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81607 München
Hausanschrift: Rosenheimer Straße 11, 81667 München
Tel.: +49 89 48003-00
Fax: +49 89 48003-969
E-Mail: gema@gema.de
oder
Bezirksdirektion für die Länder Rheinland-Pfalz/Saarland/Hessen
Abraham-Lincoln-Straße 20
65189 Wiesbaden
Tel.: 0611-7905-0
Fax: 0611-7905-197
E-Mail: bd-wi@gema.de
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E-Mail: bd-wi@gema.de
Seit 2013 wurde die Berechnung der Rundfunkbeiträge (bisher: Rundfunkgebühren) auf eine völlig neue Grundlage - im wesentlichen Mitarbeiter pro Betriebsstätte und betrieblich genutzte Kfz - gestellt.
Von der Regelung sind alle Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Institutionen sowie Einrichtungen des Gemeinwohls betroffen. Es wird ein grundsätzlicher potenzieller Nutzen durch den öffentlich-rechtlichen Rundfunk unterstellt, der eine finanzielle Belastung sowohl des privaten als auch des nicht-privaten Bereichs rechtfertigt. Ob sich hinter den Türen dieser Räume auch Rundfunkgeräte - gleich welcher Art - befinden, spielt keine Rolle mehr.
Nähere Informationen erhalten Sie unter www.rundfunkbeitrag.de . Diese Webseite enthält zielgruppenspezifische Informationen, die laufend angepasst werden. Dort sind auch ein Online-Beitragsrechner, Erfassungsbögen und ein Kontaktformular zu finden.