Welche Verstöße führen in der Regel zum Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit?
Liegt ein schwerster Verstoß aus dem Anhang IV der EG-Verordnung 1071/2009 (Liste der sogenannten sieben Todsünden) vor, so muss die zuständige Behörde ein gewerberechtliches Verfahren einleiten.
In der Regel führen diese Verstöße zum Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit.
In der Regel führen diese Verstöße zum Verlust der persönlichen Zuverlässigkeit.
Liste der schwersten Verstöße gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a:
- Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten, sowie gegen das Arbeitszeitengesetz
- Manipulation an Geschwindigkeitsbegrenzern, den Fahrtenschreibern bzw. Digi-Geräten
- Schwerwiegende Mängel an Bremsen, Lenkung, Reifen Fahrgestell etc. oder keine TÜV-Zulassung
- Verstöße gegen Gefahrgutbestimmungen
- Zulassen der Fahrertätigkeit ohne gültige Fahrererlaubnis
- Duldung von gefälschten Fahrerkarten
- Duldung der Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes um 20 % und mehr bei Fahrzeugen über 12 t zGM bzw. 25 % bei Fahrzeugen unter 12 t zGM.
Neben den "Todsünden" werden Verstöße zudem in die Kategorien "schwerwiegend", "schwer" und "sonstige" eingeteilt. Der Ermessensspielraum der Behörden ist damit sehr eingeschränkt und hat zur Folge, dass die persönliche Zuverlässigkeit sehr rasch verloren gehen kann.
Dies bedeutet, dass der Betrieb einen anderen Verkehrsleiter benennen muss oder, wenn dies nicht möglich ist, die erteilten Genehmigungen eingezogen werden.
Dies bedeutet, dass der Betrieb einen anderen Verkehrsleiter benennen muss oder, wenn dies nicht möglich ist, die erteilten Genehmigungen eingezogen werden.