Welche Abmessungen und Gewichte sind zu beachten?


Abmessungen
Breite
2,55 m
Kühlfahrzeuge mit bestimmten Wandstärken des Aufbaus
2,60 m
Höhe
4,00 m
Länge
Einzelfahrzeug (ausgenommen Sattelanhänger)
12,00 m
Sattel-Kfz
15,50 m
Sattel-Kfz, bei Einhaltung bestimmter höchstzulässiger Teil-
längen des Sattelanhängers
16,50 m
Lastzug
18,00 m
Lastzüge, bestehend aus einem Lastkraftwagen und einem Anhänger
bei Einhaltung bestimmter höchstzulässiger Teillängen
18,75 m

Achslasten
Einzelachslast:
- nicht angetrieben
10,0 t
- angetrieben
11,5 t
Doppelachslast je nach Achsenabstand:
- Kraftfahrzeug
11,5 – 19,0 t
- Anhänger
11,0 – 20,0 t
Dreifachachslast je nach Achsabstand:
21,0 – 24,0 t

Gesamtgewicht
Kraftfahrzeuge und Anhänger mit nicht mehr als zwei Achsen
18,0 t
Fahrzeuge mit mehr als zwei Achsen:
- Kraftfahrzeuge (je nach Ausführung)
25,0 – 26,0 t
- Anhänger
24,0 t
Kraftfahrzeuge mit mehr als drei Achsen:
32,0 t
Fahrzeugkombinationen mit weniger als vier Achsen
28,0 t
Fahrzeugkombinationen mit vier Achsen:
- Zug (2-achs. Kfz + 2-achs. Anhänger)
36,0 t
- Sattel-Kfz
36,0 – 38,0 t
Fahrzeugkombinationen im kombinierten Verkehr unter bestimmten
Voraussetzungen (§34 Abs. 6 Nr. 6 StVZO)
44,0 t