Aushangpflicht zum Jugendschutzgesetz (JuSchG)

Nach dem Jugendschutzgesetz müssen Veranstalter und Gewerbetreibende die für ihre Betriebseinrichtungen und Veranstaltungen geltenden Vorschriften durch einen deutlich sichtbaren und gut lesbaren Aushang bekannt machen.
Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den von E-Zigaretten und E-Shishas ausgehenden Gefahren zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag am 3. März 2016 die Paragraphen 10 und 28 des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) geändert. Diese Änderungen traten am 1. April 2016 in Kraft.
Hier finden Sie ein Muster für den Aushang (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB) mit den relevanten Abschnitten des Jugendschutzgesetzes.
Interessierte Gewerbetreibende können sich darüber hinaus im Internetaufritt der Schulungsinitiative Jugendschutz rund um das Thema informieren.
IHK warnt vor teuren Jugendschutzgesetzen
Unseriöse Verkäufer versuchen mitunter den Aushang vom Jugendschutzgesetz zu einem völlig überhöhten Preis von etwa 90 Euro zu verkaufen.
Die dubiosen Händler behaupten zudem, dass Unternehmer für das aktuelle Jugendschutzgesetz auch eine Lizenz brauchen. Eine solche Lizenz gibt es nicht.