Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz
Das Landesladenöffnungsgesetz Rheinland-Pfalz regelt die Ladenöffnungszeiten im Handel.
Wichtige Regelungen sind:
- Verlängerung der Öffnungszeiten an Werktagen auf 6 bis 22 Uhr
- am 24. Dezember (wenn werktags) von 6 Uhr bis 14 Uhr
- Mögliche Freigabe der Ladenöffnungszeiten an Personenbahnhöfen sowie an Flughäfen und in deren näherem Einzugsgebiet nach Erlass einer Rechtverordnung
- Freigabe der Ladenöffnungszeiten für selbst erzeugte und verarbeitete landwirtschaftliche Produkte
Den vollständigen Gesetzestext zum Ladenschlussgesetz finden Sie unter Downloads.