Allgemeine Dienstleistungen

Informationspflichten für Dienstleister

Dienstleister unterliegen Informationspflichten. Betroffen sind alle Dienstleister mit Niederlassungen im Inland, aber auch solche, die im Inland ihre Niederlassung haben und in einem anderen Mitgliedsstaat der EU bzw. der EWR tätig werden.
Hierzu gehören Gewerbetreibende aus den Bereichen Handel, Gastronomie, Handwerk und IT-Dienstleistungen sowie auch bestimmte freiberufliche Dienstleistungserbringer, wie z.B. Rechts- und Steuerberater, Architekten etc., sofern diese in den Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie fallen.

Haushaltsnahe Dienstleistungen

Bei haushaltsnahen Dienstleistungen unterstützen Selbstständige oder Unternehmen Privatpersonen bei der Haushaltsführung. Mit rund einer Million Beschäftigten sind die haushaltsnahen Dienstleistungen ein bedeutender Wirtschaftszweig in Deutschland. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird der Bedarf an Unterstützung im Alltag auch weiterhin steigen.
Haushaltsnahe Dienstleistungen reichen von einfachen Botengängen, Wohnungsreinigung, Wäschewaschen und –bügeln bis hin zum Füttern von Haustieren.
Werden diese Tätigkeiten gegen Entgelt angeboten, so ist eine Anzeige beim zuständigen Gewerbeamt verpflichtend. Wichtig ist eine Haftpflichtversicherung, um sich gegen Schäden abzusichern.
Die Verbraucherzentrale NRW hat Mindestanforderungen an Haushaltsnahe Dienstleister sowie eine Checkliste für Kunden zusammengestellt. Sie dienen als Orientierung und haben das Ziel, gegenseitiges Vertrauen zu schaffen. In der Dienstleister-Datenbank der Verbraucherzentrale NRW finden Sie Anbieter in der Nähe.