Webinar zu CO2-Meldepflichten am 11. Juli - CBAM-Pflichten leicht erklärt
27. Juni 2024 – Bei der Anwendung des neuen EU-Klimaschutzinstruments CBAM sind für die Wirtschaft nach wie vor eine Reihe von Fragen offen: Ist mein Betrieb überhaupt betroffen? Wie kann ich die Emissionen meiner importierten Güter ermitteln? Welche CO2-Abgaben fallen an? Was sind die Konsequenzen, wenn ich keinen Bericht abgebe?
Antworten gibt ein kostenfreies Webinar der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland in Zusammenarbeit mit der carboneer GmbH am Donnerstag, 11. Juli. Von 10:00 bis 11:30 Uhr geht es um die praktische Umsetzung der so genannten CBAM-Verordnung. Schließlich bringt der Carbon Border Adjustment Mechanism, kurz CBAM, bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern der EU für Unternehmen unterschiedlicher Branchen erhebliche neue Pflichten mit sich. Weitere Infos zum Webinar und zum CBAM-Netzwerk der Industrie- und Handelskammern finden sich unter www.ihk.de/koblenz/cbam.
Die Online-Veranstaltung richtet sich an Betriebe, die bisher noch keine Berührungspunkte zu CBAM hatten und sich über die Grundlagen informieren möchten. Ebenso sind betroffene Unternehmen angesprochen, die noch am Anfang stehen und auf der Suche nach hilfreichen Tipps aus der Praxis sind. Denn mit der Implementierung des CBAM gehen Berichtspflichten, eine Registrierung als zugelassener Anmelder und der Kauf von Zertifikaten einher. Betroffen sind Produkte aus Aluminium, Eisen und Stahl sowie Wasserstoff, Düngemittel, Strom und Zement.
In der Praxis schätzen Experten, dass zahlreiche Unternehmen aufgrund von Unklarheiten in der Anwendung ihren gesetzlich verankerten Pflichten noch nicht nachkommen, obwohl bei Nichterfüllung erhebliche Strafen drohen können. Die Europäische Kommission hat bereits begonnen, auf sogenannte No-Shows zu prüfen. Unternehmen, die CBAM-Waren importieren, aber keine Berichte im Übergangsregister einreichen, müssen sich in Zukunft darauf einstellen, von der Deutschen Emissionshandelsstelle kontaktiert zu werden.
Die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz/Saarland unterstützt Betriebe im Umgang mit der CBAM-Verordnung und hat für interessierte Unternehmen ein CBAM-Netzwerk ins Leben gerufen. Neben aktuellen Informationen bieten die IHKs hier die Möglichkeit, sich zu den vielfältigen Herausforderungen auszutauschen und Lösungsansätze zu diskutieren.