Mautbefreiung gerecht umsetzen: Vergleichbare Berufe müssen gleich behandelt werden
25. Juni 2024 – Viele Unternehmen müssen ab dem 1. Juli 2024 tiefer in die Tasche greifen, weil dann die Mautpflicht auf Nutzfahrzeuge von 3,5 bis 7,5 Tonnen ausgeweitet wird. Vorher galt die Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Ausgenommen davon sind Handwerker und handwerksähnliche Berufe. Die Umsetzung dieser Regelung stößt jedoch auf Unverständnis bei vielen Unternehmen und bei den Industrie- und Handelskammern (IHKs) - denn nicht alle Berufe, die mit dem Handwerk vergleichbar sind, profitieren tatsächlich von der Befreiung.
„Mit der Regelung, handwerksähnliche Berufe ebenso wie Handwerker von der Maut auszunehmen, folgt die Bundesregierung unseren Forderungen“, erläutert Arne Rössel, Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Die konkrete Umsetzung ist jedoch nicht sachgerecht. Denn sie schließt Unternehmen von der Befreiung aus, die ähnlich wie Handwerker arbeiten.“
So können beispielsweise Gartenbaubetriebe, Hausmeisterservices, Veranstaltungstechnik und Messebauer nicht von der Mautbefreiung profitieren, während dies für Gebäudereiniger, Elektriker, Trockenbauer oder Raumausstatter mit sehr ähnlichen Tätigkeitsfeldern möglich ist.
„Wer begünstigt ist und wer nicht, richtet sich nach Listen, die nicht zum Zweck der Mautbefreiung erstellt wurden“, betont Rössel. „Entsprechend willkürlich erscheinen vielen Unternehmen auch die Ergebnisse. Dass für Werkstattwagen von Energie- und Wasserversorgern auf dem Weg zu einer Havarie oder Störung künftig Maut anfällt, ist schwer vermittelbar.“
Dazu komme, dass Dienstleister aus ländlichen Räumen gegenüber Konkurrenten aus Ballungsgebieten aufgrund ihrer längeren Anfahrtswege zusätzlich benachteiligt werden – was im ländlich geprägten Rheinland-Pfalz besonders zu Buche schlägt.
„Das europäische Recht würde hier sehr wohl Ausnahmen zulassen, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Diese Spielräume müssen genutzt werden“, zeigt Rössel einen Weg auf, ein drohendes Ungleichgewicht zu beheben.
Die Liste der befreiten Berufe muss nach Ansicht der Wirtschaft durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr und das Bundesamt für Logistik und Mobilität bedarfsgerecht erweitert werden. Denn, so Rössel:
„Es geht nicht nur um die finanzielle Belastung durch die Maut selbst. Auch wenn Mautstrecken im Alltag nur selten genutzt werden und die laufenden Mautkosten daher vernachlässigbar sind, kann sich schon die Umrüstung der Fahrzeuge auf mehrere tausend Euro belaufen.“
Daneben gehe es um den Bürokratieaufwand, der mit der Mautpflicht für die Unternehmen anfalle, und ebenso um Unklarheiten bei der Umsetzung der gesetzlichen Regelung. Betroffene Unternehmen wüssten derzeit beispielsweise nicht, welche ihrer Fahrten von der Maut ausgenommen sind und welche nicht. So sei der Transport handwerklich hergestellter Güter zum Kunden von der Mautpflicht ausgenommen. Bei gemischten Fahrten werde auf den Schwerpunkt der Fahrt abgestellt, was in der Praxis jedoch Schwierigkeiten bei der Abgrenzung und daraus folgende Rechtsunsicherheit mit sich bringe.
„Die Ausweitung der Maut ist in dieser Form unausgegoren und führt zu Verunsicherung und Verärgerung in der Wirtschaft“, stellt Rössel fest. „Die zuständigen Bundesverwaltungen müssen dringend nachbessern und für Klarheit sorgen.“