Auftakt zur IHK-Wahl 2023

IHK für Rheinhessen ruft ab 8. August 42.000 Unternehmen zur Wahl auf – 89 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für IHK-Ehrenamt
wahllogo
01.08.2023 – Am 8. August startet die IHK-Wahl 2023: Gut 42.000 Unternehmen in Rheinhessen sind dazu aufgerufen, die Vollversammlung zu wählen, das wichtigste Beschlussgremium der Industrie- und Handelskammer. Hier wird über das Budget und die wesentlichen Linien der IHK-Arbeit entschieden, über Positionen der regionalen Wirtschaft gegenüber der Politik und Angebote für Betriebe, Start-ups, Azubis und Jugendliche. Für dieses Ehrenamt kandidieren 89 Persönlichkeiten aus Unternehmen in Rheinhessen – vom Start-up über den Familienbetrieb bis zum Weltkonzern. Die IHK stellt alle Kandidatinnen und Kandidaten, ihre Unternehmen und ihre Motivation auf ihrer Wahlwebsite unter www.ihk.de/rheinhessen/ihk-wahl vor.
„Ehrenamt und Selbstverwaltung der Wirtschaft haben eine starke Tradition in Rheinhessen“, sagt Wilhelm Gerlach, Vorsitzender des Wahlausschusses und langjähriger IHK-Vizepräsident. „Ich danke allen, die diese Tradition weiterführen, indem sie sich zur Wahl stellen – weil sie Gesicht für unsere Wirtschaftsregion zeigen und bereit sind, ihr Wissen, ihre Erfahrung und ihre Zeit dafür einzubringen.“ Schließlich feiere die Industrie- und Handelskammer in diesem Jahr ihr 225-jähriges Jubiläum, als eine der ältesten Industrie- und Handelskammern in der Bundesrepublik. Gerlach macht deutlich, dass alle, die wählen, damit auch unternehmerisches Engagement und die Selbstverwaltung der Wirtschaft stärken.
Die 89 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren um 53 Sitze in den zehn Wahlgruppen Industrie, Medien, Handel, Kreditinstitute und Finanzierung, Beratung und Vermittlung, Logistik und Verkehr, Hotels, Gaststätten und Kongresswirtschaft, Dienstleistungen, Informationstechnologie sowie in der neuen Wahlgruppe Gesundheitswirtschaft, die der gestiegenen Bedeutung der Branche in der Region Rechnung trägt. Neu ist auch die Möglichkeit der Online-Wahl – die Wählerinnen und Wähler entscheiden, ob sie per Brief oder per Mausklick abstimmen. Dabei gilt der Grundsatz, dass jedes Unternehmen – unabhängig seiner Größe – eine Stimme hat. Gewählt wird die Vollversammlung für die kommenden fünf Jahre.