IHKs in Rheinland-Pfalz fordern bundesweit einheitliche Regeln für den Einzelhandel
28.01.2022 – Nur wer geimpft oder genesen ist, kann aktuell in Rheinland-Pfalz einkaufen gehen – die 2G-Regel gilt für alle Geschäfte, die nicht zum täglichen Bedarf gehören. Als bundesweite Regelung gestartet, ist 2G mittlerweile ein Flickenteppich. In verschiedenen Ländern – zuletzt auch im Saarland und in Baden-Württemberg – wurde diese Einschränkung gerichtlich aufgehoben. Mit Blick auf diese Entwicklungen fordert die IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz bundesweit einheitliche Regeln für den Einzelhandel.
„Wir brauchen eine verantwortungsvolle Öffnungsperspektive, die für alle gleichermaßen gilt“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Sobald es das Infektionsgeschehen zulässt, sollte im ganzen Bundesgebiet auf 2G verzichtet werden.“
Schließlich sei Berechenbarkeit gerade in Pandemiezeiten besonders wichtig – die aktuelle Situation führe zu Wettbewerbsverzerrungen für eine Branche, die ohnehin schon von der Pandemie stark getroffen ist.
„Es ist den Händlern, aber auch den Kunden, nicht vermittelbar, wenn das Überqueren einer Landesgrenze, beispielsweise von Rheinland-Pfalz in das Saarland oder Baden-Württemberg, dazu führt, dass andere Regeln für das Einkaufen gelten“, sagt Arne Rössel Hauptgeschäftsführer der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz. „Durch die unterschiedlichen Zugangsregelungen in Bezug auf 2G, die Verkürzung der Genesenenfrist und die neue Einstufung des Johnson & Johnson-Impfstoffes herrscht ein Durcheinander, das so schnell wie möglich beendet werden muss.“
Die unübersichtliche Situation führe dazu, dass Menschen die Innenstädte und den stationären Einzelhandel eher meiden und ihre Einkäufe verschieben oder im Internet tätigen, befürchtet Rössel. Das sei mit Blick auf die besonders starke Belastung des stationären Einzelhandels durch die Coronapandemie nicht hinnehmbar.