DIHK-Kompetenzprüfung

Der DIHK ist die Dachorganisation der 79 Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland. Er nimmt das Gesamtinteresse der gewerblichen Wirtschaft gegenüber der Politik und der Verwaltung, den Gerichten und der Öffentlichkeit auf nationaler, europäischer und internationalen Ebene wahr.
Die rechtlichen Grundlagen dieser Arbeit sind das IHK-Gesetz und die Satzung des DIHK.
Der DIHK vertritt das Gesamtinteresse insbesondere auf Basis von Stellungnahmen und Rückmeldungen von Unternehmen. Diese werden in der Regel durch IHKs vermittelt, bei denen die Unternehmen gesetzliche Mitglieder sind.
Durch ihre aktive Mitarbeit in der IHK-Organisation leisten viele Unternehmen einen wertvollen Beitrag für die Ermittlung des Gesamtinteresses. Besonders wichtig sind dabei konkrete Beispiele aus der betrieblichen Praxis, die mögliche Auswirkungen neuer Vorschriften oder die Notwendigkeit einer Korrektur bestehender Regelungen deutlich machen.
Je mehr Unterstützung und inhaltliches Feedback die IHKs und der DIHK hier bekommen, desto fundierter kann der DIHK als Dachverband seiner Aufgabe gerecht werden, Regierung und Gesetzgeber zu beraten.
Der DIHK steht Ihnen jederzeit gern für Erläuterungen seiner Standpunkte und der Entwicklung derselben zur Verfügung und ist offen für Anregungen und Kritik, um seine Arbeit zu optimieren. Wenden Sie sich dazu bitte direkt an die Ansprechpartner in den Fachbereichen des DIHK beziehungsweise im Fachbereich Kommunikation, per E-Mail an info@dihk.de oder unter Telefon 030 203080.
Als gesetzliches Mitglied einer IHK können Sie überdies eine Überprüfung nach § 24 der DIHK-Satzung beantragen, wenn Sie den Eindruck haben, eine Äußerung sei mit dem Kompetenzrahmen nach dem IHK-Gesetz nicht zu vereinbaren. Sie können dazu einen schriftlichen Antrag an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Breite Straße 29, 10178 Berlin, richten oder direkt unter https://kompetenzpruefung.dihk.de elektronisch einen Antrag stellen, der die weitere Bearbeitung erleichtert.