Digitaler Gewerbesteuerbescheid

Rund 3,9 Millionen Unternehmen sowie über 50.000 Steuerberatungen und Konzernsteuerabteilungen in Deutschland können seit April 2023 direkt bei Abgabe der Gewerbesteuererklärung mitteilen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid in digitaler Form erhalten wollen.
Damit ein Unternehmen (bzw. seine Steuerberatung) den Gewerbesteuerbescheid digital erhält, muss eine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe abgegeben werden, die direkt bei der Gewerbesteuererklärung unter „Anlage Bekanntgabe“ angekreuzt werden kann (aktuell nur in MeinELSTER direkt möglich).
Bei der Abgabe dieser Einwilligung werden dann zusätzliche Merkmale für den digitalen Versand abgefragt (z.B. Benachrichtigungsmailadresse oder ELSTER-ID).
Alternativ zur Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung in MeinELSTER kann die schon erfolgte Steuererklärung auch nachträglich für die Erklärungen des Geschäftsjahres 2022 direkt gegenüber der Kommune mit einem elektronischen Bekanntgabewunsch formlos z.B. per E-Mail versehen werden.
Dafür wurde eine Formularvorlage entwickelt, die von Unternehmen (bzw. ihrer Steuerberatung) ausgefüllt und direkt an die Kommune(n) gesendet werden kann. Die Formularvorlage ist über die ELSTER-Website verfügbar.


Dieses Vorgehen hat aktuell folgende Vorteile:
  • Die Einwilligung gegenüber der Kommune gilt unbefristet:
    Die Gültigkeit der Einwilligung im Rahmen der Gewerbesteuererklärung bezieht sich immer nur auf den Erhebungszeitraum der Erklärung. Die mit dem Formular erteilte Einwilligung gegenüber der Kommune(n) gilt unbefristet und muss deshalb nicht jedes Jahr erneut erteilt werden.
  • Versand an viele Kommunen gleichzeitig möglich:
    Unternehmen mit mehreren Standorten (in ggf. mehreren Bundesländern) können das Formular ein Mal ausfüllen und an alle Kommunen der Standorte gleichzeitig schicken. Dadurch kann der digitale Bekanntgabewunsch einmalig für alle Standorte erteilt werden.
Hinweis: Grundsätzlich ist die hier thematisierte Einwilligung gegenüber der Kommune auch formlos möglich, sofern sie die benötigten Merkmale für die elektronische Bekanntgabe enthält. Das Formular ist eine Vorlage, die für die Gewerbesteuer verwendet wird, bei Bedarf aber auch erweitert werden kann.