Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?
Öffentlich bestellter Sachverständiger wird man in einem förmlichen Verwaltungsverfahren - mit einem Antrag bei der IHK mit Hilfe von Formblättern, einem im Einzelnen vorgeschriebenen Verfahrensablauf, bis hin zu einem Verwaltungsakt (Bestellung oder die Ablehnung), der vor den Verwaltungsgerichten anfechtbar ist.
Es geht einerseits um die persönliche Eignung und andererseits die besondere Sachkunde. Nach der Rechtsprechung sind öffentlich bestellte Sachverständige solche, deren fachliche Qualifikation deutlich über dem Niveau der ihren Beruf ordnungsgemäß Ausübenden liegt.
Forensische, schiedsgutachterliche, privatgutachterliche Erfahrung als Sachverständiger, Gutachtenpraxis, Standing in der Branche und Reputation, fachliche Veröffentlichungen, Promotionen, Mitgliedschaft in Normungsausschüssen, Fachbeiräten - alle diese Dinge werden bewertet.
In der Regel erfolgt nach Prüfung der einzureichenden Unterlagen eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Diese Überprüfung erfolgt nach bestimmten, für alle Verfahren, gleich welches Sachgebiet sie betreffen, geltenden Grundsätzen. Für alle Überprüfungen vor Fachgremien gelten Geschäfts- und Verfahrensordnungen, die auf der Muster-Geschäftsordnung des DIHK beruhen. Im Kern geht es um schriftliche und mündliche Überprüfungen, die Vorab-Überprüfung einzureichender Gutachten, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise nach einem bestimmten Ablaufschema und Verfahrensanforderungen. Jedenfalls gilt, dass eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und zudem der allgemeinen Sachverständigentätigkeit sehr anzuraten ist.
Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen für jedes Sachgebiet je nach Aufwand der IHK für Rheinhessen bei 300 Euro bis 1.000 Euro; dazu kommen die Kosten für die Überprüfung der besonderen Sachkunde (Auslagen für die Bewertung der einzureichenden Gutachten, Teilnahme an Fachgremien). Die Kosten variieren je nach Sachgebiet bedingt durch die unterschiedliche Nachfrage und den Aufwand sehr stark. Sie liegen in der Regel zwischen 1.000 und 2.000 Euro. In Einzelfällen auch darüber. Nicht darin enthalten sind Seminarkosten, Reise- und Übernachtungskosten für die Teilnahme an Fachgremien und andere vergleichbare Nebenkosten.
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen der IHK und endet mit Voten des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der IHK. Diese Gremien beraten die Geschäftsführung bei der Entscheidung.