Gesetzgebung hautnah: Austausch mit DIHK und Bundestag
Für wen wird die Reise geplant?
Die IHK Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz spricht Unternehmensjuristen und Personen an, die sich mit rechtlichen Themen in Ihrem Unternehmen befassen. Ziel ist es, Ihnen zu zeigen, wie Sie über die Zusammenarbeit mit den IHKs und der DIHK aktiv auf den Gesetzgebungsprozess in Berlin und Brüssel Einfluss nehmen können.
Worum geht es?
Gewinnen Sie spannende und exklusive Einblicke in das Gesetzgebungsverfahren und tauschen Sie sich mit Beteiligten und Gleichgesinnten aus.
Am Beispiel des Verfahrens zum „Vierten Bürokratieentlastungsgesetz“ (kurz BEG IV), welches im Herbst bereits verabschiedet sein wird, werden wir Ihnen die Arbeit der DIHK für die Unternehmen vor Ort veranschaulichen. Die DIHK hat bereits einige Vorschläge gemacht, um den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum „Vierten Bürokratieentlastungsgesetz“ im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren zu verbessern. Hierzu gehören eine deutliche Kürzung des Formulars der Einnahmen-Überschussrechnung in der Einkommensteuer oder die Anhebung der Grenze bei der Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern.
Was ist geplant?
Folgende Programmpunkte planen wir:
- Besuch bei der DIHK:
Kolleginnen und Kollegen des Bereichs Recht ermöglichen den Teilnehmenden einen Blick hinter die Kulissen ihrer Arbeit in der Politikberatung - Thema Bürokratieabbau:
Hintergrundinformationen zum Engagement der DIHK im Gesetzgebungsverfahren zum "Gesetz zur Bürokratieentlastung" - Besuch im Bundestag mit Führung durch den Reichstag
- Austausch mit Mitgliedern des Bundestags aus Rheinland-Pfalz
- Besuchsprogramm im Bundesrat
- Besuch der Landesvertretung Rheinland-Pfalz in Berlin
Wann und wie lange soll die Reise stattfinden?
Unsere Reise findet im Frühjahr 2025 vom 7. bis 9. April statt und ist auf drei Tage angelegt.
Welche Kosten kommen auf mein Unternehmen zu?
Die Teilnahme an der Reise und an den angebotenen Programmpunkten wäre kostenlos. Es kommen lediglich Anreise-, Übernachtungs- und zum Teil Verpflegungskosten auf Sie zu.
Was brauchen wir?
Bevor wir in die konkrete Planung einsteigen können, benötigen wir Ihre Unterstützung: Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie an dieser Reise Interesse haben.
Hinweis:
Eine positive Interessenbekundung stellt keine verbindliche Anmeldung dar.
Es geht uns darum, das grundsätzliche Interesse unserer Mitgliedsunternehmen abzufragen. Erst dann können wir bei entsprechenden Rückmeldungen Details wie die einzelnen Programmpunkte verbindlich festlegen.
Eine solche Veranstaltung bietet eine einzigartige Gelegenheit, das Zusammenspiel von Wirtschaft und Gesetzgebung hautnah zu erleben und sich gleichzeitig mit Unternehmensjuristen aus ganz Rheinland-Pfalz auszutauschen. – Interessensbekundung