Wer haftet bei WLAN-Missbrauch?

Wer haftet bei Urheberrechtsverletzungen im eigenen WLAN-Netzwerk? Diese Frage stellt sich für zahlreiche Cafe- oder Hotelbetreiber, die mit freier Internetnutzung ihren Kunden einen besonderen Service anbieten wollen. Denn bisher riskieren die WLAN-Anbieter kostenpflichtige Abmahnungen, wenn Gäste über das zur Verfügung gestellte Netzwerk, beispielsweise durch Downloads in illegalen Tauschbörsen, die Urheberrechte Dritter verletzten.

Das am 27. Juli 2016 in Kraft getretene „WLAN-Gesetz“ sollte in dieser Hinsicht Rechtssicherheit schaffen und die Unternehmen entlasten. Endgültige Klarheit hat das Gesetz jedoch nicht bewirkt, denn auch nach der Gesetzesänderung bleibt zunächst offen, ob gegen Anschlußinhaber als "Störer" ein Unterlassungsanspruch besteht.
Abzuwarten bleibt damit, wie die Gerichte nach der neuen Rechtslage urteilen werden. Das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Sache McFadden/Sony Music könnte ebenfalls zur Klärung der Lage beitragen, denn dort geht es unter anderem um die Frage der Vereinbarkeit der deutschen WLAN-Störerhaftung mit dem europäischen Recht.

Wie können Sie sich absichern?
Solange weiterhin Rechtsunklarheit besteht, ist es für WLAN-Anbieter also nach wie vor empfehlenswert, zumindest einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.
Zunächst sollte die drahtlose Verbindung ausschließlich passwortgeschützt, bzw. verschlüsselt angeboten werden. Darüber hinaus sollte der WLAN-Anbieter die Kunden nachweislich darüber belehren, dass sie über die Verbindung keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unbefugt verbreiten und das Urheberrecht verletzen dürfen. Insbesondere muss klargestellt werden, dass die Nutzung von sogenannten „Tauschbörsen“, bzw. "Filesharing"-Programmen nicht erlaubt ist.