Auftragsfalle "International Fairs Directory"
In der letzten Zeit hat ein inoffizielles Ausstellerverzeichnis verstärkt Aussteller angeschrieben, um für Einträge in einen Online-Ausstellerkatalog zu werben oder zur Datenaktualisierung aufzufordern.
Das Verzeichnis heißt "International Fairs Directory". Sitz des Unternehmens ist entweder Uruguay oder Costa Rica.
Wie bei den Angeboten des schon viele Jahre tätigen Expoguide mit Sitz in Mexiko ergibt sich auch hier nur aus dem Kleingedruckten, dass der Eintrag und die Datenaktualisierung nicht kostenfrei ist, sondern eine Zahlungsverpflichtung von 1.212 Euro jährlich auslöst.
Viele Aussteller gehen daher davon aus, dass der Eintrag oder die Datenaktualisierung kostenfrei ist, und schicken das Formular irrtümlich in dem beiliegenden frankierten Rückumschlag zurück. Erst wenn sie überraschenderweise eine Rechnung erhalten, bemerken sie die betrügerischen Absichten.
Wie bei den Angeboten des schon viele Jahre tätigen Expoguide mit Sitz in Mexiko ergibt sich auch hier nur aus dem Kleingedruckten, dass der Eintrag und die Datenaktualisierung nicht kostenfrei ist, sondern eine Zahlungsverpflichtung von 1.212 Euro jährlich auslöst.
Viele Aussteller gehen daher davon aus, dass der Eintrag oder die Datenaktualisierung kostenfrei ist, und schicken das Formular irrtümlich in dem beiliegenden frankierten Rückumschlag zurück. Erst wenn sie überraschenderweise eine Rechnung erhalten, bemerken sie die betrügerischen Absichten.
Deutsche Gerichte haben in zahlreichen Verfahren entschieden, dass Eintragungsangebote, die nicht eindeutig als kostenpflichtig erkennbar sind, wegen einer gezielten Irreführung wettbewerbswidrig und die Entgeltklauseln in den versendeten Formularen unwirksam sind.
International Fairs Directory ist nicht mit den Veranstaltern der aufgeführten Messen verbunden und handelt nicht in deren Auftrag.
Ignorieren Sie daher das Schreiben und füllen Sie unter keinen Umständen das Formular aus. Haben Sie dieses bereits ausgefüllt und zurückgeschickt, ignorieren Sie darauf folgende Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Ignorieren Sie daher das Schreiben und füllen Sie unter keinen Umständen das Formular aus. Haben Sie dieses bereits ausgefüllt und zurückgeschickt, ignorieren Sie darauf folgende Rechnungen, Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Der Ausstellungs- und Messe-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA) hat auf seiner Website nützliche Hinweise für Aussteller zusammengestellt.
Wenden Sie sich, wenn Sie solche Schreiben erhalten haben, gerne mit einem Scan des Schreibens an ihre IHK oder direkt an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e.V., um eine Rückverfolgung zu ermöglichen.