Mediation
- Was ist Mediation?
- Welche Vorteile bietet mir die Mediation?
- Was bietet mir die Mediationsstelle der IHKs Rheinhessen und Wiesbaden?
- Welche Wirtschaftskonflikte kann Mediation schlichten?
- Wie leite ich das Mediationsverfahren ein?
- Wie läuft eine Mediation ab?
- Wie funktioniert die Auswahl des Mediators?
- Mediationsklausel für den Vertrag (deutsch und englisch)
- Was kostet eine Mediation?
Was ist Mediation?
Mediation ist ein vertrauliches strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mit Hilfe eines neutralen Vermittlers (Mediator) freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Lösung ihres Konflikts anstreben. Es bietet die Grundlage dafür, dass die Parteien nicht streiten sondern verhandeln.
Im Mittelpunkt stehen die persönlichen und wirtschaftlichen Interessen der Parteien und weniger die einzelnen Rechtspositionen. Eine erfolgreiche Mediation führt zu einem Konsens und damit zu einer tragfähigen und dauerhaften Lösung. Damit ist eine Zusammenarbeit auch nach der Streitbeilegung noch möglich.
Welche Vorteile bietet mir die Mediation?
- Ziel ist ein fairer Interessenausgleich ohne Gesichtsverlust, die Geschäftsverbindung der Parteien wird durch die gemeinsam gefundene Lösung geschont.
- Unbelastete Fortführung geschäftlicher bzw. persönlicher Beziehungen sind möglich
- Konflikte können umfassend geklärt werden. Die Mediation ist flexibel im Ablauf und kann die wirtschaftlichen Notwendigkeiten wesentlich besser berücksichtigen als ein Gerichtsverfahren.
- Da die wirtschaftlichen Hintergründe in die Bearbeitung des Konflikts einbezogen werden, können beide Seiten gewinnen.
- Eine Mediation in einem frühen Stadium in einer freiwilligen Atmosphäre kann Probleme beseitigen, so dass es erst gar nicht zur Eskalation kommen muss. Gerade in Situationen, wenn die Verfahrensgegner noch weiterhin miteinander arbeiten wollen oder müssen, ist dies ein großer Vorteil.
- Höchstmaß an Vertraulichkeit, da das Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Geschäftsinterna und mögliche Imageverluste werden nicht bekannt.
- Kostentransparenz, da der Mediator auf Zeitbasis abrechnet.
- Verfahrenskontrolle, da das Mediationsverfahren schnell und ohne einen gerichtlichen Vorlauf begonnen werden kann. Das Verfahren kann aber auch vorzeitig beendet werden, wenn mindestens eine Partei dies wünscht. In diesem Falle kann dann immer noch ein gerichtliches Verfahren durchgeführt werden.
Was bietet mir die Mediationsstelle der IHKs Rheinhessen und Wiesbaden?
Die Meditionsstelle ist ein Angebot der IHKs Rheinhessen und Wiesbaden für die außergerichtliche Streitbeilegung von Wirtschaftskonflikten und bietet einen umfassenden Service im Bereich der Wirtschaftsmediation an.
Die Mediationsstelle
- berät über Konfliktlösungswege. Sie können mit der Mediationsstelle die Möglichkeiten besprechen, die konkret für Ihr Unternehmen die sinnvollste Lösung wäre - der gerichtlichen Rechtsweg oder eine der verschiedenen Varianten der der außergerichtliche Streitbeilegung.
- bietet eine moderne Verfahrensordnung für kaufmännische Streitigkeiten an,
- unterstützt in geeigneten Fällen bei der Anbahnung von Mediationsverfahren,
- berät und benennt kompetente und neutrale Wirtschaftsmediatoren
- administriert Mediationsverfahren,
- stellt Musterklauseln für Mediationsverfahren zur Verfügung und
- stellt auf Wunsch geeignete Räume für Sitzungen zur Verfügung
Geschäftsstelle
Die IHKs Rheinhessen und Wiesbaden haben ihre Kompetenzen in der außergerichtlichen Streitbeilegung gebündelt und eine gemeinsame Mediationsstelle eingerichtet.
Die Geschäftsstelle befindet sich bei der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden.
Die Verfahren werden jedoch je nach Antragsteller und Bedarf in Mainz oder Wiesbaden durchgeführt.
Welche Wirtschaftskonflikte kann Mediation schlichten?
Bekannt ist die Mediation bisher eher für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten. Doch das Verfahren bietet sich auch für wirtschaftliche Auseinandersetzungen an: Ein klassischer Rechtsstreit zwischen Unternehmen ist selten wirtschaftlich sinnvoll, zumal die Parteien in vielen Fällen – trotz Konflikten – auch weiterhin geschäftliche Beziehungen miteinander pflegen wollen oder müssen. Auch innerbetriebliche Konflikte belasten die Ressourcen des Unternehmens, eine frühzeitige Klärung lässt sich mittels Mediation ohne großen Aufwand erreichen.
Typische Wirtschaftskonflikte sind zum Beispeil:
- Streit über Unternehmensnachfolgeregelungen
- Streit der Gesellschafter des Unternehmens über die Entnahmepolitik oder die Unternehmensstrategie
- Streit nach Umstrukturierungen über die Unternehmensstrategie
- Unterschiedliche Vertragsauslegung, unklare Vertragslage
- Regressansprüche
- Liefer- und Qualitätsprobleme z.B. mit Lieferanten, mit denen das Unternehmen weiterarbeiten muss oder will
- Innerbetriebliche Streitigkeiten, wie Konflikte im Team oder zwischen Abteilungen, Mobbing, Probleme bei Urlaubsplanung , Büroorganisation, Führungsprobleme
Wie leite ich das Mediationsverfahren ein?
Grundsätzlich müssen sich die Parteien darauf verständigen, dass der Konflikt außergerichtlich mittels Mediation gelöst werden soll. Dazu haben die Parteien entweder schon zu Beginn ihrer Geschäftstätigkeit eine entsprechende Mediationsklausel im Vertrag vereinbart, oder es wird nachträglich eine Mediationsvereinbarung abgeschlossen. Möglich ist notfalls auch, dass eine Partei der anderen Partei die Mediation über die Mediationsstelle vorschlägt.
Antrag
Um die Mediation einzuleiten stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei der Mediationsstelle, Geschäftsstelle bei der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden.
Um die Mediation einzuleiten stellt mindestens eine Partei einen Antrag bei der Mediationsstelle, Geschäftsstelle bei der IHK Wiesbaden, Wilhelmstr. 24-26, 65183 Wiesbaden.
Er muss:
- Namen und die Anschrift (am besten mit E-Mail-Adresse und Telefon) der Konfliktparteien, und
- eine kurze Beschreibung des Konflikts enthalten.
Weitere Einzelheiten können Sie gerne telefonisch mit unserer Mediationsstelle besprechen. Falls bestimmte Anforderungen an den Mediator bestehen, sollten diese ebenfalls genannt werden.
Beginn des Mediationsverfahrens
Nach der Antragstellung und der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien mittels Klausel bzw. Vereinbarung sowie nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
Nach der Antragstellung und der Zustimmung zur außergerichtlichen Einigung von allen Parteien mittels Klausel bzw. Vereinbarung sowie nach Eingang des Kostenvorschusses beginnt das Verfahren.
Wie läuft eine Mediation ab?
- Nach Einleitung des Verfahrens und
- nachdem sich die Parteien auf einen Mediator geeinigt haben oder ein Mediator von der Mediationsstelle benannt wurde,
beginnt das Mediationsverfahren.
Die Einzelheiten des Verfahrens regelt die Verfahrensordnung der IHK Wiesbaden (siehe rechte Spalte). Sie ist für die Parteien und den Mediator bindend.
Ablauf der Mediation
Da das Mediationsverfahren mit den Parteien frei vereinbart wird, gibt es keinen festgelegten Verfahrensablauf.
Da das Mediationsverfahren mit den Parteien frei vereinbart wird, gibt es keinen festgelegten Verfahrensablauf.
Üblicherweise wird nach Einführung durch den Mediator mit einer Erläuterung des Verfahrens, seiner Struktur und seiner Grundlagen sowie der Rollen aller Beteiligten ein Mediatorvertrag geschlossen. Danach stellen die Parteien ihre gegensätzlichen Positionen dar. Die Beteiligten sammeln die zu klärenden Themen und erörtern Problemschwerpunkte.
Anschließend klären sie gemeinsam die Interessenlage und erarbeiten die Lösungsmöglichkeiten. Auf Wunsch der Beteiligten können auch eigene Anwälte in das Verfahren einbezogen werden. Nach der Einigung werden die Resultate des Verfahrens aufgeschrieben und eine rechtsverbindliche Vereinbarung wird abgeschlossen.
Wie funktioniert die Auswahl des Mediators?
- Wenn die Parteien es wünschen, schlägt die Mediationsstelle geeignete Mediatoren vor.
- Wenn sich die Parteien den Mediator selbst nach eigenen Wünschen aussuchen wollen, kann die Mediationsstelle die Parteien bei der Auswahl beraten.
- Wenn die Parteien eine direkte Benennung wünschen oder sich nicht einigen können, erfolgt die Benennung des Mediators durch die Mediationsstelle, wobei etwaige Wünsche berücksichtigt werden.
Mediationsklausel für den Vertrag (deutsch und englisch)
Eine Mediationsvereinbarung kann jederzeit geschlossen werden. Wenn Sie schon gleich bei Vertragsschluss eine Mediationsklausel in den Vertrag aufnehmen, stellen Sie schon frühzeitig die Weichen für eine gütliche Einigung.
Wir empfehlen daher folgende Mediationsklausel:
"Die Parteien verpflichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem ordentlichen Gericht oder Schiedsgericht eine Mediation gemäß der Mediationsordnung der IHKs Rheinhessen und Wiesbaden durchzuführen."
oder auf englisch:
"All disputes arising in connection with this contract or concerning its validity, before suit is filed in a regular court (or court of arbitration), shall be submitted to a mediation procedure in accordance with the regulations of the Wiesbaden and the Rheinhessen Chambers of Industry and Commerce."
Selbstverständlich können Sie sich auch später jederzeit mit Ihrem Vertragspartner auf eine Mediation einigen. Wenn Sie eine Vereinbarung über die Durchführung einer Mediation abschließen möchten, können Sie zum Beispiel das Muster der IHKs Rheinhessen und Wiesbaden verwenden. (siehe rechts: Weitere Infomationen.)
Was kostet eine Mediation?
Die Kosten für das Verfahren setzen sich aus einer Aufwandspauschale für die administrierende IHK-Mediationsstelle und dem Mediatorenhonorar zusammen. Der Mediator rechnet nach Stundensatz ab.
Bei Fragen zu den Kosten können Sie sich gerne mit der Mediationsstelle in Verbindung setzen.