Angaben auf Rechnungen
Eine ordnungsgemäße Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
- Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden oder ausführenden Unternehmers.
- Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Leistungsempfängers.
- Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (Der IHK-Steuerausschuss empfiehlt die Umsatzsteuer-Identifkationsnummer zu verwenden. Der Antrag auf Erteilung kann beim Bundesamt für Finanzen gestellt werden).
- Das Ausstellungsdatum der Rechnung.
- Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenreihen, die zur eindeutigen Identifizierung der Rechnung vom Rechnungsaussteller einmalig vergeben wird (Rechnungsnummer).
- Die Menge und die Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der (Dienst-)Leistung.
- Den Zeitpunkt der Lieferung oder Dienstleistung (sonstigen Leistung) oder der Vereinnahmung des Entgeltes oder eines Teils davon.
- Falls
- eine Werklieferung oder sonstige Leistung (Dienstleistung) von einem im Ausland ansässigen Unternehmer,
- ein sicherungsübereigneter Gegenstand durch den Sicherungsgeber,
- ein Grundstück übertragen wird oder sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist, ist dieses Datum anzugeben.
- Das nach Steuersätzen und einzelnen Steuerbefreiungen aufgeschlüsselte Entgelt für die Lieferung oder sonstige Leistung.
- Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist.
- Den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.
- Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige (Dienst-)Leistung eine Steuerbefreiung gilt.
Eine Rechnung deren Gesamtbetrag 150,00 EUR nicht übersteigt, muss mindestens folgende Angaben enthalten:
- Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers.
- Das Ausstellungsdatum.
- Die Menge und die Art handelsüblich gelieferter Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung.
- Das Entgelt und den darauf entfallenden Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe.
- Den anzuwendenden Steuersatz.
- Im Fall einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf, dass für die Lieferung oder sonstige Leistung (Dienstleistung) eine Steuerbefreiung gilt.
Das Bundesamt für die Finanzen bestätigt jedem umsatzsteuerlichen Unternehmer oder Lagerhalter auf Anfrage die Gültigkeit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Der Steuerausschuss der IHK für Rheinhessen empfiehlt, sich die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines anderen Unternehmers bestätigen zu lassen.
Autor: Christian Schumacher
Steuerausschuss, IHK Rheinhessen
Steuerausschuss, IHK Rheinhessen