Die Abgrenzung zwischen Industrie und Handwerk
Merkmale der handwerksmäßigen und der industriemäßigen Betriebsform
Bei Abgrenzungsnotwendigkeiten kann es nicht nur zum Minderhandwerk kommen. Kollisionen sind auch zur industriellen Betriebsstruktur möglich. Das Handwerk wird also "nach oben" zur Industrie abgegrenzt und "nach unten" zum Minderhandwerk. Industrie und Minderhandwerk können daher als "Nichthandwerk" dem Handwerk gegenübergestellt werden.
Das Vorliegen einer handwerksmäßigen oder industriemäßigen Betriebsform kann nur nach dem Gesamtbild des Betriebes aufgrund des derzeitigen Entwicklungsstandes und der jeweiligen Branchenüblichkeit beurteilt werden. Die Prüfung ist anhand der nachfolgenden, von der Rechtsprechung entwickelten Abgrenzungskriterien vorzunehmen. Wichtig ist, dass meist keines der folgenden Merkmale allein ausreicht. Umgekehrt müssen nicht sämtliche Merkmale für das Abgrenzungsergebnis erfüllt sein.
Technische Betriebsausstattung
Ein umfangreicher Maschineneinsatz, der für handwerkliche Arbeiten kaum noch Raum lässt, spricht für eine industrielle Betriebsweise. In einem handwerksmäßig arbeitenden Betrieb bedient sich der Handwerker der Maschinen zur Erleichterung seiner Tätigkeit und zur Unterstützung seiner Handfertigkeit. Ersetzt der Einsatz von Maschinen diese Handfertigkeit, spricht dies für eine industrielle Betriebsweise.
Arbeitsteilung
In einem Handwerksbetrieb ist ein Mitarbeiter in allen Phasen mit der Herstellung eines handwerklichen Produktes befasst. Für einen Industriebetrieb spricht eine weitgehende Arbeitsteilung. Soweit auch im Handwerksbetrieb aus Rationalisierungsgründen eine gewisse Arbeitsteilung angebracht ist, ist deren Grad entscheidend. Ist sie bereits so weit fortgeschritten, dass der handwerklich Vorgebildete seine spezifischen Kenntnisse bei seiner Arbeit nicht mehr anwenden kann, sondern die Tätigkeit auch von un- oder angelernten Kräften übernommen werden kann, liegt keine handwerkliche Betätigung im Sinne der Handwerksordnung (HwO) mehr vor.
Spezialisierung
Für den Handwerksbetrieb wurde lange das Überwiegen der Einzelfertigung und Arbeit auf Bestellung sowie das Fehlen einer Serienfertigung auf Vorrat als typisch erachtet, während für die industrielle Betriebsweise die Massenfertigung für einen anonymen Markt als üblich angesehen wurde. Diese Unterscheidung trifft jedoch nur mit Einschränkungen zu und ist abhängig vom jeweiligen Gewerbezweig (vergleiche Nahrungsmittelgewerbe).
Fachliche Qualifikation der Mitarbeiter
Die Belegschaftsstruktur kann für die Abgrenzung eines Handwerksbetriebs gegenüber einem Industriebetrieb insoweit dienen, als in einem handwerksmäßig arbeitenden Unternehmen zumindest die Schlüsselpositionen von handwerklichen Fachkräften besetzt werden. Von diesen Fachkräften muss der Betrieb geprägt werden.
Anforderungen an Betriebsinhaber/Überschaubarkeit des Betriebes
Die persönliche Mitarbeit des Betriebsinhabers im handwerklich-fachlichen Bereich kann ein wichtiges Indiz für einen Handwerksbetrieb sein. Dem Inhaberbefähigungsprinzip wird aber auch dann noch in ausreichender Weise Rechnung getragen, wenn der Betriebsinhaber trotz fehlender Mitarbeit im gewerblich-technischen Bereich nach objektiver Ausgestaltung, Struktur und Organisation des Betriebes noch die faktische Überschaubarkeit und Einwirkungsmöglichkeit im technischen Betriebsablauf besitzt. So ist er in die Lage versetzt, die von ihm geforderte fachliche Befähigung auch zur Geltung bringen zu können.
Betriebsgröße
Das Kriterium der Betriebsgröße lässt sich gliedern in die Zahl der Beschäftigten, die räumliche Ausdehnung der Betriebsstätten, Zahl und Entfernung von Filialen, Arbeits- und Baustellen, nach Jahresumsatz und investiertem Kapital. Für einen Handwerksbetrieb ist es erforderlich, dass dem Betriebsinhaber noch ausreichend Zeit und Möglichkeiten für Planung und Anweisung, Überwachung, Kontrolle und Einwirkung im handwerklich-fachlichen Bereich verbleibt. Die Betriebsgröße muss sich in einem Rahmen halten, der eine hinreichende Kenntnis der einzelnen Aufträge und Arbeitsvorgänge durch den Betriebsinhaber ermöglicht.