Finanzanlagenvermittler, § 34f GewO
Sachkunde
Die Sachkundeprüfung des Finanzanlagenvermittlers kann in Rheinland-Pfalz bei der IHK Koblenz abgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Erlaubnis
In Rheinland-Pfalz wird das Erlaubnisverfahren von den Gewerbeämtern durchgeführt. Wenden Sie sich für weitere Informationen und zur Beantragung der Erlaubnis an das für Sie zuständige Gewerbeamt.
Registrierung
Die Registrierung im Vermittlerregister erfolgt nach der Erlaubniserteilung und wird von der Industrie- und Handelskammer vorgenommen.
Das Vermittlerregister ist für jeden online kostenfrei zugänglich.