Finanzanlagenvermittler, § 34f GewO

Sachkunde

Die Sachkundeprüfung des Finanzanlagenvermittlers kann in Rheinland-Pfalz bei der IHK Koblenz abgelegt werden.
Weitere Informationen finden Sie hier.

Erlaubnis

In Rheinland-Pfalz wird das Erlaubnisverfahren von den Gewerbeämtern durchgeführt. Wenden Sie sich für weitere Informationen und zur Beantragung der Erlaubnis an das für Sie zuständige Gewerbeamt.

Registrierung

Die Registrierung im Vermittlerregister erfolgt nach der Erlaubniserteilung und wird von der Industrie- und Handelskammer vorgenommen.
Das Vermittlerregister ist für jeden online kostenfrei zugänglich.