Informationspflichten gegenüber Teilnehmern der Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
gem. Art. 13 DSGVO und Art. 14 DSGVO
1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit
Die Datenschutzhinweise erfolgen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Aufgabe der IHK, die Qualifikation als Gefahrgutbeauftragte zu prüfen.
2. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
IHK für Rheinhessen, vertreten durch Hauptgeschäftsführerin Karina Szwede
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-0
E-Mail: Service@rheinhessen.ihk24.de
3. Kontaktdaten der/des behördlichen Datenschutzbeauftragten
Alexa Gádi
Schillerplatz 7
55116 Mainz
Telefon: 06131 262-1305
E-Mail: datenschutz@rheinhessen.ihk24.de
4. Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Ihre Daten werden erhoben, um die die Schulung, Prüfung und Erteilung des Schulungsnachweises für Gefahrgutbeauftragte durchzuführen. Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe c DSGVO in Verbindung mit § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV sowie der Prüfungsordnung der IHK für Rheinhessen verarbeitet. Ihre Daten werden zur Durchführung und Abwicklung der Schulung bzw. Prüfung einschließlich des Prüfungsergebnisses sowie für die Ausstellung von Zweitschriften verarbeitet. Sofern Sie Empfänger des Gebührenbescheids sind, werden Ihre Daten zur Zahlungsabwicklung verarbeitet.
5. Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen Daten
Ihre personenbezogenen Daten werden übermittelt an:
- die Finanzbuchhaltung innerhalb der IHK für Rheinhessen zur Zahlungsabwicklung
- mit der Prüfungsabwicklung und -durchführung befasste Mitarbeiter innerhalb der IHK für Rheinhessen
- den Prüfungsausschuss zur Abnahme der Prüfung.
Unsere Dienstleister für die technische Unterstützung der Anwendung haben Zugriff auf die Daten.
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHK für Rheinhessen und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr im Original, die Niederschrift 6 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
8. Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.
9. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
6. Übermittlung von personenbezogenen Daten in ein Drittland
Es ist nicht geplant, Ihre personenbezogenen Daten in ein Drittland oder eine internationale Organisation zu übermitteln.
7. Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten
Aufbewahrungsfristen ergeben sich aus den gesetzlichen Regelungen zur Aufgabenübertragung auf die IHKs, aus dem Satzungsrecht der IHK für Rheinhessen und/oder aus steuerrechtlichen Aspekten. Nach Abschluss der Gesamtprüfung werden die schriftlichen Prüfungsunterlagen 1 Jahr im Original, die Niederschrift 6 Jahre aufbewahrt. Die Aufbewahrung kann auch elektronisch erfolgen.
8. Quelle der Daten
Hat Ihr Arbeitgeber Sie zur Prüfung angemeldet, haben wir Ihre Daten von dort erhalten.
9. Betroffenenrechte
Nach der EU-Datenschutzgrundverordnung stehen Ihnen folgende Rechte zu:
Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DSGVO).
Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO).
Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18 und 21 DSGVO).
Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DSGVO).
Sollten Sie von Ihren oben genannten Rechten Gebrauch machen, prüft die IHK, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte (Kontaktdaten unter 3.).
Bei datenschutzrechtlichen Beschwerden können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV.
Postfach 30 40
55020 Mainz
E-Mail: poststelle@datenschutz.rlp
Telefon: 06131 208-2449
Telefax: 06131 208-2497
10. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Sie sind dazu verpflichtet, Ihre Daten anzugeben. Diese Verpflichtung ergibt sich aus § 5 Abs. 2 S. 3 Nr. 1 GGBefG i.V.m. § 7 GbV.
Die IHK für Rheinhessen benötigt Ihre Daten, um Ihren Antrag auf Teilnahme an der Schulung und Prüfung zu bearbeiten.
Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.