Wahlbekanntmachung

Gemäß der Wahlordnung der IHK für Rheinhessen (veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20.01.2023) sind die Mitglieder der Vollversammlung in diesem Jahr neu zu wählen.
Der Wahlausschuss der IHK gibt hierzu folgendes bekannt:
1. 
Die nach § 3 der Wahlordnung wahlberechtigten IHK-Zugehörigen wählen in folgenden Wahlgruppen (§7 der Wahlordnung):
Wahlgruppe I
Industrie
Wahlgruppe II
Medien
Wahlgruppe III
Handel
Wahlgruppe IV
Kreditinstitute und Finanzierung
Wahlgruppe V
Beratung und Vermittlung
Wahlgruppe VI
Logistik und Verkehr
Wahlgruppe VII
Hotels, Gaststätten und Kongresswirtschaft
Wahlgruppe VIII
Dienstleistungen
Wahlgruppe IX
Informationstechnologie
Wahlgruppe X
Gesundheitswirtschaft

2. 
Die Zahl der in den einzelnen Wahlgruppen zu wählenden Mitglieder ist wie folgt festgesetzt:
Wahlgruppe I
Industrie
16
Wahlgruppe II
Medien
3
Wahlgruppe III
Handel
8
Wahlgruppe IV
Kreditinstitute und Finanzierung
3
Wahlgruppe V
Beratung und Vermittlung
3
Wahlgruppe VI
Logistik und Verkehr
4
Wahlgruppe VII
Hotels, Gaststätten und Kongresswirtschaft
2
Wahlgruppe VIII
Dienstleistungen
4
Wahlgruppe IX
Informationstechnologie
2
Wahlgruppe X
Gesundheitswirtschaft
8
Gesamtsitze:
53

3. 
Die Wählerlisten liegen in der Industrie- und Handelskammer in Mainz, Schillerplatz 7, 55116 Mainz, im IHK-Dienstleistungszentrum in Bingen, Mainzer Straße 136, 55411 Bingen und im IHK-Dienstleistungszentrum in Worms, Rathenaustraße 20, 67547 Worms in der Zeit von 11. April bis 25. April 2023, Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr und Freitag von 8 bis 16 Uhr in Dateiform zur Einsichtnahme durch die Wahlberechtigten oder ihre Bevollmächtigten aus. Die Wählerlisten sind getrennt nach Wahlgruppen aufgestellt. Anträge auf Aufnahme in eine Wahlgruppe oder auf Zuordnung zu einer anderen Wahlgruppe sowie Einsprüche gegen die Zuordnung zu einer Wahlgruppe sind bis spätestens 2. Mai 2023 beim Wahlausschuss der Industrie- und Handelskammer für Rheinhessen, Schillerplatz 7, 55116 Mainz, einzureichen. Zulässig ist auch eine Übermittlung per Fax (06131-262-1007) sowie die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail (wahlausschuss@rheinhessen.ihk24.de). Nach Entscheidung über die Einsprüche stellt der Wahlausschuss die Ordnungsmäßigkeit der Wählerlisten fest. Wählen kann nur, wer in die festgestellten Wählerlisten eingetragen ist oder bis einen Tag vor Ablauf der Wahlfrist (§ 9 Abs. 5 Wahlordnung) nachweist, dass sein Wahlrecht erst nach Ablauf der Frist des § 9 Abs. 4 Wahlordnung entstanden ist.
4.
Ab sofort bis 16. Mai 2023 können die wahlberechtigten IHK-Zugehörigen für ihre Wahlgruppe schriftliche Wahlvorschläge - auch Eigenbewerbungen - beim Wahlausschuss, (IHK für Rheinhessen, Schillerplatz 7, 55116 Mainz) einreichen, wobei auch eine Übermittlung per Fax (06131-262-1007) zulässig ist. Zulässig ist ebenfalls die Übermittlung eines eingescannten Dokuments per E-Mail (wahlausschuss@rheinhessen.ihk24.de). Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind, bzw. das IHK-Mitglied, von dem ihre Wählbarkeit abgeleitet wird. Die Summe der gültigen Wahlvorschläge für eine Wahlgruppe ergibt die Kandidatenliste. Die Kandidatinnen und Kandidaten werden in der Kandidatenliste in der alphabetischen Reihenfolge ihrer ersten Familiennamen aufgeführt, bei Namensgleichheit entscheidet der Vorname. Bei vollständiger Namensgleichheit legt der Wahlausschuss die Reihenfolge durch Losentscheid fest. Die Wahlvorschläge sind mit Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Funktion im Unternehmen, Bezeichnung des IHK-zugehörigen Unternehmens und dessen Anschrift aufzuführen. Außerdem ist eine Erklärung des Bewerbers beizufügen, dass er damit einverstanden ist, dass seine Daten aus dem Wahlvorschlag und sein Foto zum Zwecke der Wahl im Internet und ergänzend im IHK-Magazin „REPORT“ sowie in einer Ausgabe  der Allgemeinen Zeitung samt VRM-Website veröffentlicht werden. Weiterhin enthält die Erklärung, dass er zur Annahme der Wahl bereit ist und dass ihm keine Tatsachen bekannt sind, die seine Wählbarkeit nach dieser Wahlordnung ausschließen (ggfs. Nachweis der Wählbarkeit nach § 5 der Wahlordnung).
5.
Die Wahl erfolgt schriftlich (Briefwahl) und elektronisch (Elektronische Wahl).
Die Wahlunterlagen werden am 7. August 2023 an die wahlberechtigten Mitgliedsunternehmen versandt. Das Wahlportal für die elektronische Wahl wird am 8. August 2023 0 Uhr freigeschaltet. Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen bis spätestens 15. September 2023 12 Uhr bei der IHK für Rheinhessen, Schillerplatz 7, 55116 Mainz eingegangen sein. Das Wahlportal wird am 15. September 2023 um 12 Uhr geschlossen.
Der Wahlausschuss der IHK für Rheinhessen
Wilhelm Gerlach (Vorsitzender), Ulrike Knies, Michael Heinz, Stephan Trautmann
Mainz, 15. März 2023