Wer kann wählen? / Welche Funktion hat ein Wahlbevollmächtigter?

Wahlberechtigt ist jedes IHK-zugehörige Unternehmen, das in die Wählerliste eingetragen ist. Gewählt wird innerhalb der Wahlgruppe, der das Unternehmen angehört. Die Unternehmerinnen und Unternehmer wählen selbst. Bei juristischen Personen kann ein im Handelsregister eingetragener Prokurist bzw. Wahlbevollmächtigter das Wahlrecht ausüben.
Bei der Briefwahl muss hierzu bei der Rücksendung der Wahlunterlagen dem Wahlschein eine Bevollmächtigung in schriftlicher Form beigefügt werden.