Grundzüge des Baurechts
Für den Bau von Produktionsanlagen kommen typischerweise zwei Immobiliensituationen in Betracht: Entweder findet sich ein bereits bebautes Grundstück mit einem geeigneten Gebäude, das bei Bedarf angepasst werden kann ("Brownfield"), oder es findet sich ein freies Grundstück, das neu bebaut wird ("Greenfield").
Bebaute Grundstücke können den Vorteil haben, dass die notwendige Infrastruktur wie Straßen und eventuell sogar Schienenwege sowie Strom- und Gasanschlüsse bereits vorhanden sind. In der Regel dürften jedoch größere Umbauten und Erweiterungen des Gebäudes erforderlich sein.
Im Falle unbebauter Grundstücke muss die Infrastruktur erst noch bereitgestellt werden. In diesem Bereich können die Städte und Gemeinden jedoch viel tun, wenn sie die Ansiedlung von Herstellern fördern wollen. Insbesondere die Kommunalbehörden (vor allem in kleinen und mittelgroßen Städten und Dörfern) unterstützen potentielle Investoren oft bei der Entwicklung von Versorgungseinrichtungen.
Im Übrigen ist das allgemeine Baurecht zu beachten, vor allem:
- Der Bauträger muss sich an die Flächenwidmung und die Beschränkungen der Flächennutzung halten (z.B. zur Einhaltung der Beschränkungen der Schutzgebiete des Stromnetzes usw.).;
- Der entsprechende Entwurf muss die städtebauliche Dokumentation und die technischen Bedingungen für den Anschluss an die Versorgungseinrichtungen erfüllen;
- Der Bau darf nur auf der Grundlage einer Baugenehmigung begonnen und auf der Grundlage einer Inbetriebnahmegenehmigung abgeschlossen werden.
Es wurde ein bedeutender Schritt in Richtung Transparenz und Konsolidierung von Daten im Bauwesen gemacht. Insbesondere wurde ein einheitliches staatliches E-System im Bauwesen eingeführt, das unter anderem das Register der Genehmigungsunterlagen (d.h. Baugenehmigungen, Inbetriebnahmescheine, Baugenehmigungen usw.) umfasst. Dieses Register ermöglicht die Überprüfung und Rückverfolgung von Genehmigungen und Zulassungsdokumenten in Bezug auf jede beliebige Bauanlage und bietet Investoren detailliertere Informationen über den tatsächlichen Bau.
Autor: Dr. Julian Ries
Rechtsanwalt und Partner bei INTEGRITES International Law Firm München / Kiew
Julian.ries@integrites.com
Rechtsanwalt und Partner bei INTEGRITES International Law Firm München / Kiew
Julian.ries@integrites.com