Exportkontrolle ist Chefsache

Zum Schutz deutscher außen- und sicherheitspolitischer Interessen ist der Außenhandel beschränkt. Die Anforderungen an exportierende Unternehmen werden immer komplexer.
Ein Unternehmen hat die Aufgabe, eigenverantwortlich zu prüfen, ob für ein Exportgeschäft eine Genehmigung einzuholen ist. Gerade in der Exportkontrolle bestehen in den Bereichen der Embargos, der Terrorismusbekämpfung und der Dual-use-Güter zahlreiche Anforderungen.
Verstöße können weitreichende Folgen haben.

Wer ist für die Genehmigung zuständig?

Als zentral zuständige Verwaltungs- und Genehmigungsbehörde setzt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen der politischen Vorgaben der Bundesregierung, die Sicherheitsbelange und außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet des Außenwirtschaftsrechts um.

Wie kann ich mich darüber informieren, ob eine Genehmigung einzuholen ist?

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) stellt alle notwendigen Informationen für die Unternehmen bereit.
Das Merkblatt Exportkontrolle bietet einen Überblick über die Grundlagen und enthält alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und den zuständigen Ansprechpartnern beim BAFA.

Wer ist Ausfuhrverantwortlicher?

Die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften ist Chefsache, da ein Mitglied des Vorstands oder der Geschäftsführung für die Einhaltung der Exportkontrollvorschriften im Unternehmen verantwortlich und gegenüber dem BAFA als Ausfuhrverantwortlicher zu benennen ist.

Exportkontrolle und das BAFA

Aktuelles zur Außenwirtschaft (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle; BAFA)

Antragstellung

Wenn Sie festgestellt haben, dass Ihr Ausfuhr- oder Verbringungsvorhaben genehmigungspflichtig ist, müssen Sie grundsätzlich einen Antrag stellen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Sie eine Verfahrenserleichterung z.B. in Form einer Allgemeingenehmigung in Anspruch nehmen können. Informationen zur Antragstellung.