Gebühren für die Bescheinigung von Ursprungszeugnissen und anderen Außenhandelsdokumenten


Für die Bescheinigung eines Außenhandelsdokuments fällt eine Gebühr von 9,00 € je Satz an. Diese Information können Sie unserem Gebührenbescheid entnehmen.
Gerne geben wir Ihnen auch über die Konsularischen Vorschriften in dem Empfangsland Auskünfte.