Länder A-H
Albanien (AL)
Sprache: englisch
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: Ja
Algerien (DZ)
Sprache: arabisch, französisch
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster (Nationales Abkommen)
Anschluss-Carnet: Ja
Andorra (AD)
Sprache: englisch, französisch, spanisch
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: Ja
Australien (AU)
Rücksprache mit IHK
Sprache: englisch
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung keine Kfz
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: Ja
Bahrain (BH)
Sprache: englisch
Abkommen gilt bei:
- Ausstellungen / Messen
Anschluss-Carnet: ja
Bosnien und Herzegowina (BA)
Sprache: englisch, Landessprache
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: Ja
Chile (CL)
Sprache: englisch, Landessprache
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Fahrzeuge (PKW, LKW, Motorräder) dürfen grundsätzlich nicht mit Carnet ATA eingeführt werden. Für Fahrzeuge, die vorübergehend in Chile eingeführt werden sollen, ist eine chilenische Einfuhranmeldung zu erstellen mit Hinterlegung einer Sicherheit (Zölle und Steuern).
Anschluss-Carnet: Ja
Volksrepublik China (CN)
Sprache: englisch, Landessprache
Transitblätter: 4 Blätter
Abkommen gilt bei:
Vorübergehende Einfuhr gemäß folgender internationaler Übereinkommen:
- Ausstellungen / Messen
Istanbul Konvention mit den Anlagen
A (das Carnet ATA betreffend),
B1 (Messen und Ausstellungen),
B2 (Berufsausrüstung),
B3 (Warenmuster) unter Vorbehalt bei Anlage B3, Artikel 2 Abs. 2 und 3
B1 (Messen und Ausstellungen),
B2 (Berufsausrüstung),
B3 (Warenmuster) unter Vorbehalt bei Anlage B3, Artikel 2 Abs. 2 und 3
Anwendung nach nationalem Recht:
Gemäss der Bekanntmachung der General Administration of Customs of the People's Republic of China (GACC)
Nr. 193 2019 akzeptiert der chinesische Zoll ab dem 1. Januar 2020 ATA Carnets bei Verwendung von Sportartikeln und anderen Artikeln zur Nutzung bei Sportwettkämpfen oder -demonstrationen oder für das Training.
Nr. 193 2019 akzeptiert der chinesische Zoll ab dem 1. Januar 2020 ATA Carnets bei Verwendung von Sportartikeln und anderen Artikeln zur Nutzung bei Sportwettkämpfen oder -demonstrationen oder für das Training.
Anschluss-Carnet: Auf Anfrage
Elfenbeinküste/ Ivory Coast (CI)
Sprache: englisch, französisch
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss Carnet: Nein
Französische Departements (französisches Zollgebiet) (FR)
Französische Departements inkl. Réunion, Franz. Guayana, Martinique, Guadaloupe
Sprache: französisch
Transitblätter: empfohlen 4 Blätter
Carnets werden in allen genannten Territorien akzeptiert. Falls die Waren dort (außerhalb Frankreichs) verkauft werden, erheben diese Gebiete Einfuhrabgaben (sea import duty). Ein zusätzlicher Satz weiße Blätter ist bei Mehrfachreisen für jeden Bestimmungsort erfolderlich
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: ja
Großbritannien (GB)
Sprache: englisch
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: Ja
Gibraltar (GI)
Rücksprache mit IHK
Sprache: englisch, spanisch
Transitblätter: zwingend 2 Blätter
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
- Warenmuster
Anschluss-Carnet: ggfs. Ja
Hongkong (HK)
Sprache: englisch
Transitblätter: zwingend 2 Blätter
Abkommen gilt bei:
- Berufsausrüstung
- Ausstellungen / Messen
Anschluss-Carnet: Ja