Klimaschutzverträge (KSV) - Vorabverfahren bis 30.09. - zweites Gebotsverfahren im Herbst 2024
Klimaschutzverträge sollen eine schnelle und kontinuierliche Transformation der Industrie hin zur Klimaneutralität 2045 kosteneffizient ermöglichen. Es handelt sich um eine laufende Förderung über 15 Jahre. Nach dem Konzept von CO2-Differenzverträgen werden die Mehrkosten von Unternehmen aus emissionsintensiven Branchen ausglichen, die diesen durch die Errichtung von klimafreundlicheren Anlagen oder den Umbau von Anlagen zu klimafreundlicheren Anlagen (CAPEX) und deren Betrieb (OPEX) im Vergleich zu Anlagen mit derzeit bester verfügbarer Technik entstehen.
Es sollen mittelbar Infrastruktur, Leitmärkte, Wissen und Expertise aufgebaut werden, die für die Dekarbonisierung insgesamt erforderlich sind. Daher werden nur Prozesse mit einer hohen Wertschöpfungskettenintegration gefördert, die sich in die Industrie- und Energiestrategie der Bundesregierung einfügen und auch global betrachtet klimafreundlich sind.
Unternehmen müssen selbst den Förderbedarf bestimmen und gehen damit in ein Bieterverfahren (zwei Bieterverfahren pro Jahr). Die Bieterverfahren werden teilweise branchenspezifisch sein. Der geförderte Prozess muss spätestens drei Jahre nach einem Zuschlag in Betrieb gehen. Jedes teilnehmende Unternehmen muss:
- mindestens 90 Prozent des prozesstypischen CO2-Ausstoßes bis zum Ende der Förderperiode vermeiden.
- im aktuellen, fossilen Prozess („Referenzsystem“) mindestens 10 Kilotonnen CO2 im Jahr emittieren (es sei denn, man schließt sich in einem Konsortium zusammen).
- zu den Branchen gehören, die der Europäische Emissionshandel umfasst (es muss sich nicht um eine ETS-Anlage handeln).
- nach Auslauf der Förderung weiterproduzieren können.
- muss ein Projekt realisieren mit mehr als 15 Mio. Euro Förderbedarf über 15 Jahre.
Auch dem zweiten Gebotsverfahren im Förderprogramm Klimaschutzverträge, das voraussichtlich im Herbst 2024 eröffnet wird, ist ein vorbereitendes Verfahren vorgeschaltet. Aktuell haben Unternehmen der energieintensiven Industrien wieder die Chance, ihre transformativen Vorhaben für eine Förderung in Stellung zu bringen. Seit August 2024 läuft das zweite vorbereitende Verfahren, für das folgende Anforderungen (Formblatt) gelten:
- Zeitbedarf für Antragstellung nach Förderaufruf abschätzen (Abfrage im Vorverfahren),
- Technologie beschreiben,
- verbleibende jährliche CO2-Emissionen in der neuen Technologie bestimmen,
- operativen Beginn abschätzen,
- notwendige externe Infrastrukturen bestimmen,
- bestehende Förderung darstellen (kombinierbar mit KSV, senkt Förderbedarf),
- mögliche grüne Mehrerlöse abschätzen,
- Berechenbarkeit und Höhe eines ggf. dynamisierten Gebotspreises (Förderbedarf) prüfen,
- Mustervertrag des BMWK auf Umsetzbarkeit prüfen.