Stoffdatenbank hilft mit einheitlicher Festlegung

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat das Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis veröffentlicht. Aus über drei Millionen Vorschlägen für die Klassifizierung und Kennzeichnung wurden für mehr als 90.000 chemische Substanzen die einheitlichen Empfehlungen öffentlich frei zugänglich gemacht. Eine Suche ist in der Datenbank über den Namen (IUPAC), die CAS-, EC- oder Indexnummer aus dem Anhang VI der REACH-Verordnung möglich. Mit den Informationen können Unternehmen nun die EG-Sicherheitsdatenblätter auf das neue CLP-System umstellen. Leider gibt es die Informationen derzeit nur auf Englisch.
In der Datenbank finden Sie die offizielle CLP-Klassifizierung in der grün markierten Tabelle. Unter dieser sind in einer zweiten Tabelle auch alle Vorschläge für eine Klassifizierung (gelbe Tabelle), die bei der ECHA eingegangen sind, aufgelistet (unter Angabe der Häufigkeit der Nennungen). Somit kann sich jeder ein Bild machen, wie dieses Klassifizierung entstanden ist und welche eventuellen anderen Gefährdungen abgewogen wurden.
Neben den allgemeinen Stoffdaten sind die H-Sätze (Hazard Statements; ersetzen nach GHS die bisherigen R-Sätze), die Signalworte und Piktogramme für den jeweiligen Stoff angegeben. Die Einstufung ist für die sichere Verwendung chemischer Stoffe wichtig, da der Verwender wie bei den bisherigen orangenen Gefahrstoffhinweisen und den R- sowie S-Sätzen Informationen zum sicheren und ungefährlichen Umgang mit dem Stoff erhalten soll. Das Verzeichnis sollte auch zu einer europa- sowie weltweit einheitlichen Einstufung von gefährlichen Stoffen beitragen und somit den weltweiten Handel fördern.
Die Hersteller und Einführer von chemischen Stoffen sind aufgefordert zu überprüfen, wie ihre Stoffe im Verzeichnis eingestuft wurden, und ihre Meldungen, falls erforderlich, zu aktualisieren. Die ECHA wird den Inhalt des Verzeichnisses regelmäßig aktualisieren. Den Link zur Datenbank finden Sie hier.
Sicherere Verwendung gefährlicher Stoffe
In der Datenbank werden von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) alle in der EU verwendeten chemischen Stoffe aufgelistet, sodass festgestellt werden kann, welche darunter potenziell gefährlich sind und die Gesundheit und die Umwelt schädigen können. Dadurch sollen die Wirtschaft und insbesondere die Kleinunternehmen Informationen über die Gefährlichkeit eines bestimmten Stoffs einfach abrufen können, damit sie Stoffe und Gemische leichter korrekt einstufen und kennzeichnen können und der Ersatz gefährlicher Stoffe durch weniger schädliche Alternativen - soweit machbar - ermöglicht wird.
Hauptziel der CLP-Verordnung ist der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt. Sie dient auch dazu, das reibungslose Funktionieren des Binnenmarkts zu erleichtern, indem sie die Einstufung von Stoffen und Gemischen vereinheitlicht.
Die Verordnung steht in Übereinstimmung mit dem weltweit harmonisierten System der Vereinten Nationen zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (Globally Harmonised System - GHS). Durch GHS soll eine weltweite Konvergenz der Einstufungssysteme für Chemikalien erreicht werden, was dem Handel zu Gute käme und das Schutzniveau insbesondere in jenen Ländern verbessern würde, die bisher kein derartiges System verwendet haben.
Verantwortlich für die Einstufung der Stoffe und für die Erzielung des Konsenses über deren Einheitlichkeit ist die Industrie. Für besonders schwerwiegende Gefahren allerdings (beispielsweise bei krebserzeugenden, erbgutschädigenden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen) prüfen die Behörden der Mitgliedstaaten und die ECHA alle vorliegenden Informationen und schlagen eine einheitliche Einstufung vor, die die Kommission auf gesetzgeberischem Weg verbindlich macht.