Europäische Strategie für Kunststoffe in der Kreislaufwirtschaft
Die EU-Kommission verabschiedete 2015 einen Aktionsplan der EU für die Kreislaufwirtschaft. Darin identifizierte sie Kunststoffe als einen zentralen Schwerpunktbereich und verpflichtete sich zur Ausarbeitung einer Strategie, "um die von Kunststoffen ausgehenden Probleme entlang der gesamten Wertschöpfungskette und unter Berücksichtigung ihres gesamten Lebenszyklus zu bewältigen". Im Jahr 2017 bekräftigte die Kommission, sie werde den Schwerpunkt auf die Herstellung und Verwendung von Kunststoffen legen und darauf hinarbeiten, dass bis 2030 alle Kunststoffverpackungen recycelt werden können. Die nun vorliegende Strategie enthält zentrale Verpflichtungen für Maßnahmen auf Ebene der EU. Die Privatwirtschaft sowie die nationalen und regionalen Behörden, die Städte und die Bürgerinnen und Bürger müssen jedoch ebenfalls tätig werden. Ebenso ist internationales Handeln erforderlich, um einen Wandel über die Grenzen Europas hinaus zu erreichen.
Inhalte der europäischen Kunststoffstrategie
- Kunststoffe sind überall, aber zu viele davon werden nur einmal genutzt, bevor sie entsorgt werden in der Umwelt; die Wirtschaft verliert so eine wertvolle Ressource.
- Nur 5 % des Werts von Verpackungsmaterial aus Kunststoff verbleiben in der Wirtschaft, der Rest geht nach einer sehr kurzen Erstverwendung verloren. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf 70 bis 150 Mrd. EUR.
- Die Kunststoffbranche in der EU beschäftigt 1,5 Mio. Menschen und erzielte im Jahr 2015 ein Umsatz von 340 Mrd. EUR.
- In Europa entstehen jährlich Kunststoffabfälle in Höhe von rund 26 Mio. Tonnen. Jedoch werden weniger als 30 % dieser Abfälle für das Recycling gesammelt. Ein erheblicher Teil davon wird nach außerhalb der EU verbracht, um in Drittländern behandelt zu werden, in denen unter Umständen andere Umweltstandards gelten. 70 % der Kunststoffabfälle wird auf Deponien gelagert oder verbrannt.
- Die Kunststoffstrategie wird es den Bürgern erleichtern, Kunststoffe zu erkennen, zu trennen, wiederzuverwenden und zu recyceln, und sie wird sie in die Lage versetzen, Entscheidungen über den Kauf und die Lebensführung zu treffen, die die Auswirkungen auf die Umwelt so gering wie möglich halten.
- Bis 2030 sollen in der Sortier- und Recyclingindustrie 200 000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.
- Bis 2030 sollten alle Kunststoffverpackungen so gestaltet sein, dass sie recyclingfähig oder wiederverwendbar sind. Entsprechend wird die Kommission die Rechtsvorschriften für das Inverkehrbringen von Verpackungen auf dem EU-Markt überarbeiten. Im Mittelpunkt dieser Überarbeitung wird die Definition des Konzepts des recyclingfreundlichen Designs stehen.
- Die Kommission wird mit dem Europäischen Komitee für Normung und der Industrie zusammenarbeiten, um Qualitätsstandards für getrennte Kunststoffabfälle und recycelte Kunststoffe zu entwickeln.
- Bis 2025 sollen 10 Mio. Tonnen recycelte Kunststoffe in neuen Produkten verarbeitet werden.
- Diese Ziele erfordern Forschung und Innovation in mehreren Bereichen und damit erhebliche zusätzliche Investitionen. Bisher flossen mehr als 250 Mio. EUR aus Horizont 2020 in die Finanzierung von FuE in Bereichen, die für die Strategie von unmittelbarer Bedeutung sind. Bis 2020 werden zusätzliche 100 Mio. EUR zur Finanzierung vorrangiger Maßnahmen im Rahmen dieser Strategie bereitgestellt, u. a. für die Entwicklung intelligenterer und recyclingfähigerer Kunststoffe, für effizientere Recyclingverfahren und für die Beseitigung gefährlicher Stoffe und Kontaminanten aus recycelten Kunststoffen.
- Die Kommission wird harmonisierte Regeln für die Definition und Kennzeichnung kompostierbarer und biologisch abbaubarer Kunststoffe vorschlagen, damit die Verbraucher die richtige Wahl treffen können.
- Ziel der Kommission ist es, das Recycling von Kunststoffen zu steigern und alle Kunststoffverpackungen bis 2030 wiederverwendbar oder recyclingfähig zu machen.
Eckpunkte einer "kreislauforientierten" Kunststoffwirtschaft in den kommenden Jahrzehnten (strategisches Zukunftsbild)
- Maßnahmen zur Verbesserung des Produktdesigns ab dem 1. Quartal 2018
- Maßnahmen zur Verbesserung des Recyclinganteils ab dem 1. bis 3. Quartal 2018
- Maßnahmen zur Verbesserung der getrennten Sammlung von Kunststoffabfällen in 2019
- Maßnahmen zur Verringerung von Einwegkunststoffen, Untersuchungen sind in Gange
- Maßnahmen zur Regelung des Eintrags von Abfällen in die Meere aus Quellen auf See ab 1. Quartal 2018
- Maßnahmen für kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe ab 1. Quartal 2018
- Maßnahmen zur Eindämmung der Umweltverschmutzung durch Mikroplastik, laufende Arbeiten
- Maßnahmen zur Förderung von Investitionen und Innovationen innerhalb der Wertschöpfungskette, ab 2018 und in 2019
- Maßnahmen zur Förderung der bilateralen Zusammenarbeit mit Drittländern, ab 2018
Maßnahmenempfehlungen für nationale Behörden und die Industrie
- bei öffentlichen Beschaffungsaufträgen wiederverwendbare Kunststoffe und Kunststoffrecyclate zu bevorzugen;
- durchdachte Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung und/oder Pfandsysteme einzuführen;
- Selbstverpflichtungen einzugehen (z. B. deutsche Handels-Vereinbarung zur kostenpflichtigen Abgabe von Kunststofftüten);
- Pfandsysteme, insbesondere für Getränkeverpackungen, in Erwägung zu ziehen (in Deutschland besteht bereits ein Pfand auf Einweg- Getränkeverpackungen);
- konkrete Schritte der Industrie zur Verbesserung des Dialogs und der Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette unternehmen, insbesondere in Fragen des Materials und Produktdesigns;
- Branchenvereinbarungen zur Verringerung der Freisetzung von Mikroplastik in die Umwelt aushandeln und umsetzen;
- wirtschaftliche Instrumente besser nutzen, um insbesondere die Deponierung und Verbrennung von Kunststoffabfällen zu verteuern und das Recycling von Kunststoffabfällen und deren Vermeidung zu fördern;
Quelle: DIHK und EU-Kommission (siehe Anlagen unter weitere Informationen)