Das Batteriegesetz (BattG)

Mit dem Batteriegesetz (BattG) sollen eine flächendeckende Rücknahme und hochwertiges Recycling sichergestellt werden.
Das Gesetz ist am 1. Januar 2021 in Kraft getreten. Nach dem bisherigen Batteriegesetz sind alle Hersteller von Gerätebatterien verpflichtet, sich an einem gemeinsamen Rücknahmesystem zu beteiligen, sofern sie nicht selbst ein eigenes Rücknahmesystem betreiben. Nun hat die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS) ihre Tätigkeit als Solidarsystem jedoch eingestellt und ist als herstellereigenes Rücknahmesystem tätig. Es soll nur noch herstellereigene Systeme am Markt geben. Die bisherigen Regelungen zum Gemeinsamen Rücknahmesystem entfallen ersatzlos.
Es gilt für alle Arten von Batterien, unabhängig von Form, Größe, Masse, stofflicher Zusammen­setzung oder Verwen­dung. Es gilt auch für Batterien, die in andere Produkte eingebaut oder anderen Produkten beige­fügt sind.
Seit dem 1. Januar 2022 müssen alle Hersteller von Batterien bei der stiftung ear registriert sein. Sie ist die gemeinsame Stelle der Hersteller nach dem ElektroG und Vollzugsbehörde nach dem BattG. Neben der Registrierungspflicht beinhaltet das Gesetz unter anderem erweiterte Kennzeichnungs- und Hinweispflichten und das Verbot von Cd-haltigen Batterien.
Das Geschäftsfeld Elektromobilität wird den Kreis der betroffenen Unternehmen in Zukunft weiter vergrößern.